27.10.2014, 18:26
Ich überlege immer noch.
Uneingebaut wäre das ne ganz klare Sache.
Zurück damit und Geld zurück verlangen.
Ausbauen musst du es sowieso.
Du kannst es ja immer noch zurückschicken und sagen dass der TÜV es nicht abgenommen hat.
Kostet dich zwar das Porto extra, aber was willst du sonst machen?
Einzig dass der Absolutbetrag überschaubar ist ist tröstlich.
Genau aus dem Grund macht es auch keinen Sinn den Rechtsweg zu beschreiten.
Uneingebaut wäre das ne ganz klare Sache.
Zurück damit und Geld zurück verlangen.
Ausbauen musst du es sowieso.
Du kannst es ja immer noch zurückschicken und sagen dass der TÜV es nicht abgenommen hat.
Kostet dich zwar das Porto extra, aber was willst du sonst machen?
Einzig dass der Absolutbetrag überschaubar ist ist tröstlich.
Genau aus dem Grund macht es auch keinen Sinn den Rechtsweg zu beschreiten.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen