29.05.2012, 18:33
(29.05.2012, 18:03)cr0nex! schrieb: wenn er bestanden hat wird er tiefer gedreht .
Das ist aber nicht legal!
Der TÜV trägt dir die Länge des Restgewindes in den Fahrzeugschein ein - und das muss dann so belassen werden!
Kommst in ne Polizeikontrolle und die messen das nach, kannst du heim laufen.
Noch ein paar Worte:
1. Ich habe ein Koni Gewindefahrwerk Variante 2 an der VA und Variante 1 an der HA eingebaut.
Selbst das hat keine Vorspannfeder.
2. Federn setzen sich mit der Zeit. Vielleicht kommt ja der Twingo vorne noch einiges runter wenn die Federn "eingefahren" sind.
Bei FK-Federn ist das z.B. extrem.
3. Du hast recht, dass sowohl im eingefederten als auch im ausgefederten Zustand eine Vorspannung des Federbeins vorhanden sein muss. Ansonsten trägt das dir der TÜV nicht ein.
Aus Erfahrung stelle ich die Fahrwerke so ein, dass die Feder gerade fest sitzt und leicht unter Druck steht.
D.h. bock das Fahrzeug auf und dreh den Federteller soweit runter, bis das oben genannten Kriterium erfüllt ist.