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Wegfahrspeere deaktivieren . . dann Tüv . . . ?
#6
Nochmal im Klartext.
Bis zur Einführung der Phase 2 war die WFS imho nicht Teil der Zulassung.
So konnte man den Twingo in Östereich und Italien ohne WFS kaufen.
Eingebaut war die schon, nur nicht verdrahtet.

Wer die Wegfahrsperre tötet kündigt am besten die Kasko oder teilt das der Versicherung mit.
Ich habe seit Jahren keine Kaskoversicherung mehr.
Alternativ baut man eine kombinierte Alarmanlage-WFS-ZV ein.
Die ist im Falle des Falles viel sicherer als die serienmäßige weil die serienmäßige jeder kennt.

Da die gesetzliche WFS Pflicht erst ab 1999 greift und bei Phase 2 Twingos die WFS gar nicht mehr abschaltbar ist würde ich mir nicht die meisten Gedanken dazu machen.

Zum Termin seit wann die Pflicht gilt:
Laut Wipedia ab 1.1.1998, aber da kann schreiben wer will.
Laut anderen aussagen wurde sie im Jahr 1998 Pflicht.
Renault hat die nicht abschaltbare erst mit dem Wechsel zur Phase2 eingeführt, das war Mitte 1998.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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RE: Wegfahrspeere deaktivieren . . dann Tüv . . . ? - von Broadcasttechniker - 16.04.2012, 19:30

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