26.02.2012, 12:43
Hab eben einfach mal meinen Vater gefragt der ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und der sagt :
Verantwortlich ist immer der Träger der Strassenbaulast, dass ist bein einer Bundesstrasse der Bund, bei einer Städtischen Strasse der die Stadt und bei einer Staatlichen Strasse logischer weise der Staat. Das Schlagloch muss min. 7 cm tieft sein, die Fläche variiert. Zudem muss das Schlagloch schon von den Verantwortlichen Träger der Strassenbaulast geprüft worden sein, ab diesen Zeitpunkt muss eine ebenfalls von Fall zu Fall unterschiedlich variierende Zeit vergangen sein, ohne das das Loch beseitigt wurde, um Schadensersatz beim Träger der Strassenbaulast einklagen zu können.
Fazit: Ist sehr schwer an das Geld dran zukommen, aber nicht unmöglich
PS: Man sollte nicht alles glauben was man im Fernseher sieht
Verantwortlich ist immer der Träger der Strassenbaulast, dass ist bein einer Bundesstrasse der Bund, bei einer Städtischen Strasse der die Stadt und bei einer Staatlichen Strasse logischer weise der Staat. Das Schlagloch muss min. 7 cm tieft sein, die Fläche variiert. Zudem muss das Schlagloch schon von den Verantwortlichen Träger der Strassenbaulast geprüft worden sein, ab diesen Zeitpunkt muss eine ebenfalls von Fall zu Fall unterschiedlich variierende Zeit vergangen sein, ohne das das Loch beseitigt wurde, um Schadensersatz beim Träger der Strassenbaulast einklagen zu können.
Fazit: Ist sehr schwer an das Geld dran zukommen, aber nicht unmöglich
PS: Man sollte nicht alles glauben was man im Fernseher sieht
Gruß
Patrick
Patrick