16.08.2011, 20:28
Gut nennen wir es nicht ABE.
Ich zitiere kurz:
".... BEi nachträglichem Einbau dees oben aufgeführten bauteils gemäß mitgelieferter Einbauanleitung entsteht keine Gefährdung im Sinne des §19(2) StVZO. Eine Anbauprüfung ist nicht notwendig. Es wird empfohlen, diese Bestätigung im Fahrzeug mitzuführen."
Ich zitiere kurz:
".... BEi nachträglichem Einbau dees oben aufgeführten bauteils gemäß mitgelieferter Einbauanleitung entsteht keine Gefährdung im Sinne des §19(2) StVZO. Eine Anbauprüfung ist nicht notwendig. Es wird empfohlen, diese Bestätigung im Fahrzeug mitzuführen."