10.04.2011, 21:24
Also das mit den nur fürs Blitzen aufgestellten Schildern finde ich wirklich widerlich.
Würde die nicht vorhandenen Schilder fotografieren (Vosicht wegen Halten oder zu Fuß auf der Autobahn) und dann mal nach dem Grund der Geschwindigkeitsbegrenzung fragen.
Mir ist mal folgendes passiert.
Parke in einer Einbahnstraße auf der linken Seite.
Als ich wiederkomme war da ein Halteverbotsschild montiert.
Unterm Wischer ne Karte mit Hinweis aufs Falschparken, damals noch mit Begründung: Parken auf der in Fahrtrichtung linken Seite, Parken im Halteverbot.
Erster Punkt totaler Humbug in einer Einbahnstraße, zweiter ne Riesensauerei.
Ich brauchte aber keinen Einspruch einlegen, da da nie was kam.
Würde die nicht vorhandenen Schilder fotografieren (Vosicht wegen Halten oder zu Fuß auf der Autobahn) und dann mal nach dem Grund der Geschwindigkeitsbegrenzung fragen.
Mir ist mal folgendes passiert.
Parke in einer Einbahnstraße auf der linken Seite.
Als ich wiederkomme war da ein Halteverbotsschild montiert.
Unterm Wischer ne Karte mit Hinweis aufs Falschparken, damals noch mit Begründung: Parken auf der in Fahrtrichtung linken Seite, Parken im Halteverbot.
Erster Punkt totaler Humbug in einer Einbahnstraße, zweiter ne Riesensauerei.
Ich brauchte aber keinen Einspruch einlegen, da da nie was kam.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen