16.02.2011, 19:12
Wo kein Kläger, da kein Richter sagt ja das Sprichwort.
Die Polizei wird das aber leider herzlich wenig interessieren wenn du denen erzählst das laut Herstelleraussage die Felgenspitzen legal und eintragungsfrei sind.
Richtig. Der Fahrzeughersteller hat den Scheibenwischer vorgesehen, um eine freie Sicht nach hinten zu gewährleisten. So wurde das Fahrzeug genehmigt und der Scheibenwischer ist Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Soviel zur Begründung. Ob sich jemals jemand daran stören wird, ist eine andere Frage. Aber im Grunde muss der auch ausgetragen werden.
Ist halt alles ermessensache, ich sage mir immer wieder. Wenn ich angehalten werde, wird keine Polizist einen fehlenden Heckwischer monieren, da auch keine Gefahr davon ausgeht und vermutlich nicht mal auffällt, wenn er aber die Spitzen sieht an der Felge wird das sicher unangehme Konsequenzen haben, siehe meinen vorigen Post.
Die Polizei wird das aber leider herzlich wenig interessieren wenn du denen erzählst das laut Herstelleraussage die Felgenspitzen legal und eintragungsfrei sind.
Richtig. Der Fahrzeughersteller hat den Scheibenwischer vorgesehen, um eine freie Sicht nach hinten zu gewährleisten. So wurde das Fahrzeug genehmigt und der Scheibenwischer ist Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Soviel zur Begründung. Ob sich jemals jemand daran stören wird, ist eine andere Frage. Aber im Grunde muss der auch ausgetragen werden.
Ist halt alles ermessensache, ich sage mir immer wieder. Wenn ich angehalten werde, wird keine Polizist einen fehlenden Heckwischer monieren, da auch keine Gefahr davon ausgeht und vermutlich nicht mal auffällt, wenn er aber die Spitzen sieht an der Felge wird das sicher unangehme Konsequenzen haben, siehe meinen vorigen Post.