02.10.2008, 18:31
Hab damals den Umbau mit meinem Renault Händler abgesprochen, dieser meinte es sei kein Problem, da die Innenausstattung eine typisierte Bauartgenehmigung für den Renault Twingo hat und diese somit für den Twingo aller Baujahre zugelassen.
Denn wenn ich nun Sportsitze verbaut hätte, wären die Seitenairbags ja auch weggefallen, denn die hätten wenn überhaupt auch nur eine Tüv-Bestätigung für den Einbau in einen Renault Twingo und nicht für eine Airbag-Rückrüstung und sind trotzdem erlaubt.
Mit dem Satz, "IST NATÜRLICH AUCH EIN FRANZOSE" meinte ich, dass es sich bei der Fahrzeugmarke Renault generell um ein französisches Fahrzeug handelt! Und mein Sommerfahrzeug ist auch solch ein französisches Auto!
Gruß
Denn wenn ich nun Sportsitze verbaut hätte, wären die Seitenairbags ja auch weggefallen, denn die hätten wenn überhaupt auch nur eine Tüv-Bestätigung für den Einbau in einen Renault Twingo und nicht für eine Airbag-Rückrüstung und sind trotzdem erlaubt.
Mit dem Satz, "IST NATÜRLICH AUCH EIN FRANZOSE" meinte ich, dass es sich bei der Fahrzeugmarke Renault generell um ein französisches Fahrzeug handelt! Und mein Sommerfahrzeug ist auch solch ein französisches Auto!
Gruß