07.11.2002, 22:52
üüps nochwas.....
habe grade gesehen das für mich punkt III angekreutzt ist.
also: nach §blubbla wird ihnen hiermit gelegenheit gegeben, zu dem umseitigen Vorwurd Stellung zu nehmen. Es Steht ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur sache auszusagen.
Sofern sie sich nicht zu der beschuldigung äussern, kann ohne weitere anhörung zur sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden.
Falls sie sich äussern, wird unter Berücksichtigung Ihrer angaben endschieden, ob das verfahren eingestellt oder ohne weitere rückäußerung der Verw3altungsbehörde ein bußgeld erlassen wird. Der erlaß eines bußgeldbescheides ist mit kosten verbunden.
Wenn sie die ordnungswirdichkeit nicht begangen haben , teilen sie uzns bitte innerhalb einer woche mit blablabla hierzu sindn sie nicht verflichtet wenn ihnen ein zeugnis- oder auskunftsverweigerungsrecht zusteht.
so das wars nu aber
habe grade gesehen das für mich punkt III angekreutzt ist.
also: nach §blubbla wird ihnen hiermit gelegenheit gegeben, zu dem umseitigen Vorwurd Stellung zu nehmen. Es Steht ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur sache auszusagen.
Sofern sie sich nicht zu der beschuldigung äussern, kann ohne weitere anhörung zur sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden.
Falls sie sich äussern, wird unter Berücksichtigung Ihrer angaben endschieden, ob das verfahren eingestellt oder ohne weitere rückäußerung der Verw3altungsbehörde ein bußgeld erlassen wird. Der erlaß eines bußgeldbescheides ist mit kosten verbunden.
Wenn sie die ordnungswirdichkeit nicht begangen haben , teilen sie uzns bitte innerhalb einer woche mit blablabla hierzu sindn sie nicht verflichtet wenn ihnen ein zeugnis- oder auskunftsverweigerungsrecht zusteht.
so das wars nu aber
Gruß Tw-Ingo
Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen belustigung!!!
Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen belustigung!!!