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Kann man jede achslast nehmen? - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Tuning (https://www.twingotuningforum.de/forum-54.html) +--- Forum: Fahrwerk - Tuning (https://www.twingotuningforum.de/forum-49.html) +--- Thema: Kann man jede achslast nehmen? (/thread-9897.html) |
Kann man jede achslast nehmen? - BadBoyRacer - 10.12.2009 hallo ich wollte mir mal nen schönes fahrwerk holen und jez hab ich geguckt im i-net und hab das problem,das meine achslasten nicht übereinstimmen. hab mal nur so eins rausgesucht und bei dem steht max. VA-Last 700 kg max. HA-Last 555 kg. bei mir im fahrzeugschein steht max. VA-Last 690kg und max.HA-Last 595kg. kann ich nun das fahrwerk nehmen oder müssen die beiden zahlen identisch sein?oder ist das egal? mfg RE: Kann man jede achslast nehmen? - twingo 1.2 - 10.12.2009 Die Achslasten des Fahrwerkes müssen mindestens gleich deinen jetzigen Eingetragenen, oder höher der Eingetragenen Achslasten sein. Kleiner geht auch, aber das wäre sehr Kompliziert mit dem Eintragen. Das heist, dein Zulässiges Gesamtgewicht müsste verringert werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Fahrwerk für einen Twingo hergestellt wurde und zu geringe Achslasten hat. RE: Kann man jede achslast nehmen? - RölliWohde - 11.12.2009 Doch, dann ists für ein anderes Baujahr, da gibts tatsächlich unterschiedliche Achslasten ![]() RE: Kann man jede achslast nehmen? - BadBoyRacer - 11.12.2009 also kann ich nur welche nehmen wo die achslast höher ist?dann dürfte es ja keine probleme geben oder seh ich das falsch? RE: Kann man jede achslast nehmen? - HardyRT - 11.12.2009 Ja,die angaben im Gutachten und in denn Fahrzeug Papieren sollten übereinstimmen, dann gibt es keine Probleme beim Eintragen, da dein zul. Gesammtgewicht voll abgedeckt ist. RE: Kann man jede achslast nehmen? - twingo 1.2 - 11.12.2009 (11.12.2009, 19:13)HardyRT schrieb: ...dann gibt es keine Probleme beim Eintragen, da dein zul. Gesammtgewicht voll abgedeckt ist. Hä? Das Fahrwerk ist für eine Ha-Last bis 555Kg freigegeben, sein Wagen hat 595Kg auf der Hinterachse eingetragen. Hier wäre im schlimmsten falle nur eine Austragung eines hinteren Sitzplatzes möglich. Aber das macht nicht jeder Prüfer. |