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Rückleuchten - d4rk_twing0 - 29.09.2009 Guten Abend Bin neu hier und habe zwei fragen, ![]() unzwar hab ich seit einiger geraumer Zeit ein paar Rückleuchten im Auge (weil grade kein Geld hab ![]() Fahre einen Renault Twingo Baujahr 12/1999 Phase 2. Hab gelesen das man dazu noch Reflektoren anbringen muss nur komischer weise hab ich schon oft genug twingos ohne gesehen (im Internet), dann müsste doch die ABE erlöschen oder nicht? Und meine zweite Frage ![]() Hab irgendwo im Netz schwarze rückleuchten mit so einem LED Ring jeweils in jedem gesehen.(waren bei einen von Chris - TFNRW Bildern dabei) Fande die ziemlich schick. Da wollte ich wissen ob es die so zukaufen gibst denn ich habe die bis jetzt noch nie bei ebay gesehen oder ob man es selber einbauen muss. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ![]() Mir freundlichen Grüßen d4rk_twing0 RE: Rückleuchten - Chris - TFNRW - 29.09.2009 Zum ersten: die müssen dran, sonst keine Betriebserlaubnis. Wird halt einfach allen egal sein ![]() Zum zweiten: ist Marke Eigenbau. RE: Rückleuchten - d4rk_twing0 - 29.09.2009 Was hat der eigenbau gekosten ![]() RE: Rückleuchten - Chris - TFNRW - 29.09.2009 Sind LED-Ringe von Hella. Gibt mit Sicherheit auch noch andere Hersteller für sowas, aber Hella steht für mich für Qualität und das ist es auch. Der TÜV hat da nichts zu gesagt, war nie damit zur HU. Ich sags mal so: Veränderung der Rückleuchten in jeglicher Art ist nicht erlaubt und müsste wenn gesondert abgenommen werden. Wenn Du das auf längere Sicht haben möchtest. ich würde zuvor das mit dem TÜV-Menschen absprechen. |