Das Twingoforum...
EG-Genehmigung Angel Eyes - Druckversion

+- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de)
+-- Forum: Werkstatt (https://www.twingotuningforum.de/forum-31.html)
+--- Forum: TÜVteln (https://www.twingotuningforum.de/forum-11.html)
+--- Thema: EG-Genehmigung Angel Eyes (/thread-8898.html)



EG-Genehmigung Angel Eyes - dpensa - 09.09.2009

Letzten Donnerstag hat mich die "Rennleitung" auf der Autobahn aufeghalten.
Sie haben was gegen meine AngelEyes (Sonar) .......

Ich weiss: E-Prüfzeichen = nicht eintagepflichtig......
Da die Schweiz nicht in der EU ist gilt diese Regelung nicht, die wollen von mir die EG-Genehmigung der Scheinwerfer sehen, sonst werd ich verzeigt. Die haben das Gefühl dass das E-Zeichen gefälscht ist.

Ich hab schon ca. 20 E-mails an verschiedene Tuningfirmen geschrieben, aber niemand will mir helfen können. Nicht mal von dort wo ich sie hab (carparts-online.de).
Vielleicht hat jemand von euch ne Ahnung von wo man so ein Ding bekommen könnte.
Komische Sache das...... bei den Rückleuchten hab ich so ein Blatt Ruckzuck per E-Mail bekommen, war überhaupt kein Problem.


RE: EG-Genehmigung Angel Eyes - dpensa - 09.09.2009

Langsam hab ich so n'bisschen das Gefühl, dass irgendetwas faul ist...
Sonar-Lampen kommen aus Taiwan.

Zitat aus einem Artikel von einer Hella-Presseinformation:

Lippstadt, im Januar 2005. Leuchtdioden (LEDs) sind eine Lichtquelle der Zukunft für die Automobilbeleuchtung. Serienanwendungen für die dritte Bremsleuchte gibt es schon seit einigen Jahren. Außerdem finden sie zunehmend Verwendung in Heckleuchten von Ober- und Mittelklasse-Fahrzeugen. Diesen Trend greifen Hersteller von Nachrüst-Heckleuchten auf - zum Teil mit fatalen Ergebnissen. So finden sich in mehreren Tuningkatalogen für 2005 über 30 Nachrüst-Heckleuchten für verschiedene Fahrzeugmodelle wieder, die aufgrund der technischen Vorschriften eigentlich nicht zulassungsfähig sind. Die Crux: die Leuchten haben das Typprüfzeichen E11 (Großbritannien).
Wie kann so etwas geschehen?
Der Genehmigungsablauf: Der Leuchtenhersteller (in diesem Fall aus Taiwan) hat die Leuchten einem Prüfungsinstitut zur lichttechnischen Vermessung vorzulegen. Dieses Institut (in diesem Fall auch aus Taiwan) bestätigt die Zulassungsfähigkeit der Leuchte und legt die Prüfungsergebnisse der Zulassungsbehörde eines Landes im Geltungsbereich der ECE-Regelungen vor (in diesem Fall Großbritannien). Diese Behörde erteilt auf Basis der Prüfungsergebnisse die ECE-Typprüfung und vergibt die landesbezogene Typprüfnummer (E 11 für Großbritannien). Damit ist der Verkauf dieser Leuchten in Europa gestattet.
Bei stichprobenartigen Überprüfungen der nun im Handel befindlichen Leuchten (für VW Golf III und IV sowie Polo) wurde festgestellt, dass sowohl die photometrischen Messwerte als auch die Anforderungen an Hitze- und Schwingungsfestigkeit nicht gegeben waren und somit offensichtlich von den Werten der in Großbritannien genehmigten Leuchten abweichen. Ein weiteres gravierendes Manko: die Leuchtdioden sind einzeln austauschbar. Das ist nach ECE-Regelung R 37 nicht gestattet - aus gutem Grund: LEDs gibt es in verschiedensten Lichtfarben. Illegales blaues Bremslicht ist dann bald keine Utopie mehr. Und die Verkehrssicherheit wird in unverantwortlicher Weise beeinträchtigt.
Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg die Kollegen in Großbritannien auf den Sachverhalt hingewiesen. Diese haben bestätigt, dass die inzwischen im Handel befindlichen Leuchten aus den oben genannten Gründen nicht den Vorschriften entsprechen. Daher kann das KBA den Verkauf dieser Leuchten so lange untersagen, bis der Hersteller entsprechende Veränderungen vorgenommen hat und die Behörde in Großbritannien diese als den Regeln entsprechend bestätigt. Und hier blieb es nicht bei der bloßen Androhung: Auf der Essen Motor Show wurden Händler, die diese Leuchten in den Verkauf bringen wollten, erfolgreich daran gehindert. Trotzdem sind viele dieser Leuchten im Umlauf. Was also kann der seriöse Fachhandel tun? Hier darf nur eine Regel gelten: Nehmen Sie illegale Produkte aus den Regalen! Sie ruinieren sich Ihren guten Namen und laufen überdies Gefahr, sich Gewährleistungsansprüchen auszusetzen und die Leuchten zurücknehmen zu müssen. Außerdem vergraulen Sie Ihre Kunden und könnten dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden.
Und für den Autofahrer gilt: Finger weg von diesen illegalen Leuchten! Denn Sie riskieren, diese Leuchten wieder ausbauen zu müssen, wenn Sie das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorstellen oder von der Polizei angehalten werden. Auf Nummer Sicher geht nur, wer der Qualität bekannter Top-Markenhersteller vertraut.

Für wens intressiert:
http://vasmodis.tripod.com/id23.html


RE: EG-Genehmigung Angel Eyes - Chris - TFNRW - 09.09.2009

Ja... da wird viel getrickst. So sind die Standlichtringe und das LED-Standlicht ab Werk ja nur mit Kabeln versehen, jedoch nicht angeschlossen. Ich denke, dass sagt auch einiges. Wenn man das dann anklemmt, hat man es eben selbst zu verantworten. Aber in Deutschland kümmert sich um so etwas keiner. Umso krasser ist es zu lesen, dass man Dich wegen Scheinwerfern auf der Autobahn rauswinkt. Und nun hast Du auch noch das Pech, dass Du keine Unterlagen dazu bekommst.


RE: EG-Genehmigung Angel Eyes - dpensa - 09.09.2009

Mir gehts ja nicht mal um die Leds oder den Ring.
Mir geht nur drum das ich Linsen dran hab!
So wie's aussieht wird mir niemand helfen können, von den unendlich vielen Emails die ich geschrieben hab, hab ich noch keine einzige positive Antwort erhalten.

Wenns so weiter geht werden die Dinger umfunktioniert.....

Dann werd ich die AngelEyes aushöhlen bis nur noch das Gehäuse und das Glas dran ist. Dahinter setze ich dann anständige Linsen von Hella und mach Löcher in die Schwarz gelackten Lampengläser, damit es einfach durch die Löcher nach aussen scheint.
Hab da schon Pläne im Kopf.....
Aber dann werd ich ganz sicher Scheinwerfer UND Fernlicht mit Linsen realisieren!!!!


RE: EG-Genehmigung Angel Eyes - arnno - 09.09.2009

du ich kann dir leider nicht helfen
aber ich habe mal eine andere frage an dich

ich dachte wir in Deutschland haben es nicht einfach wegen Tuning artikel
es wird vieles angeboten was dann doch verboten ist
aber nun bin ich schlauher ihr in der schweiz habt es nicht einfacher !

bei uns bekommt man da dann eine Mangelkarte
wen die Polizei mit etwas nicht zufrieden ist ,und man hat 7 tage zeit

aber wie ist das bei dir ?
musst du das Auto sofort stehen lassen oder bekommt ihr auch so was wie eine Mangelkarte .


RE: EG-Genehmigung Angel Eyes - Broadcasttechniker - 09.09.2009

Gib die Dinger zurück.
Deutscher Laden, Gewährleistung.
Und bei der Polizei würde ich darauf plädieren, dass du gutgläubig gehandelt hast.
Angebotstext wäre da z.B. hilfreich.
carparts-online.de schrieb:WICHTIG !! Die von uns angebotenen Scheinwerfer sind für elektr. Leuchtweitenregulierung geeignet - ACHTEN Sie darauf !!

Mit E-Prüfzeichen - eintragungsfrei !!



RE: EG-Genehmigung Angel Eyes - dpensa - 09.09.2009

@ arno:
Bei uns findet man viel weniger Tuning-artikel und sehr wenig davon ist Legal in der Schweiz, weil die Schweiz nicht in der EU ist.
Zum Beispiel dürf Ihr in Deutschland soviel ich weiss mit 4% Spurverbreiterung (bzw. 2% pro Seite) rumfahren, wir dürfen nur die Hälfte.Wenn der Polizei was auffällt gibts, meistens ne Anzeige, Busse + Auto neu lassen. Kostspielige Sache....
Mängelkarte gibts meisten nur bei Lapalien wie z.B. Bremlichtbirne tot.
Ich hab Glück gehabt, ich muss "NUR" das Auto wieder neu Prüfen (ca. gleichwertig einer Komplettüberprüfung beim Tüv) und durfte weiterfahren.

@ Broady
Zurückgeben kann ich leider nicht, weil ich die Dinger abgeändert hab.
Bei uns sind 2 Standlichter in einem Scheinwerfer nicht erlaubt, 2 Blinker aber schon, also hab ich kurzerhand das Standlicht zum Zusatzblinker umfunktioniert ==> Standlicht nur noch der Ring.


RE: EG-Genehmigung Angel Eyes - arnno - 09.09.2009

" dpensa " danke für die tolle Erklärung jetzt bin ich schlauer und glücklich das ich doch in "D" wohne

so nun aber zurück zu "dpensa " und seinem Problem

also ich würde sagen wen du deine unterlagen nicht bekommst ( und ich wüste auch nicht wo man da noch anfragen kann )kannst du wohl nur die originalen wieder einbauen oder ?


RE: EG-Genehmigung Angel Eyes - dpensa - 09.09.2009

@ arnno
PS: Tüv-Gutachten und all das zeuch das Ihr bei euchso habt um Eintragungen zu erlangen, ist bei uns alles nicht gültig.
Die ABE ist das einzige "Prüfzeichen" das in der Schweiz n bisschen beachtet wir.
Ich könnte schon die Originalen Kulleraugen montieren, die hab ich noch, aber die gefallen mir überhaupt nicht.


RE: EG-Genehmigung Angel Eyes - arnno - 09.09.2009

mit den " Originalen Kulleraugen " kannst du aber weiterfahren ohne Probleme und dann hast du zeit nach genehmigten zu suchen.

kannst du nicht dein Auto in "D" anmelden dann ist es doch egal was die Regierung( wie auch immer die jetzt heißen)in der Schweiz sich ausdenkt.

ohne jetzt deinen nationalstolz zu verletzen aber du weist was ich meinte


RE: EG-Genehmigung Angel Eyes - dpensa - 09.09.2009

Es gibt ja leider nichts anderes als Original oder Angel Eyes.....
Ich hab mich mal erkundigt betreff Auto anmelden in einem anderen Land.
Ist viel zu kompliziert , müsste den Ausweis eintauschen + einen Wohnsitz im betreffenden Land vorweisen können, da ich aber weiterhin in der Schweiz arbeite, könnte das zu grossen Problemen führen .
Da ich gebürtiger Italiener bin hab ich das damals in Italien abgeklärt, da Deutschland auch in der EU ist wie Italien, wird das wohl ähnlich sein.