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Begleitetes Fahren - Martin91 - 05.01.2009 Ein Freund meinte zu mir,dass wenn man mit 17 ohne Begleitperson fährt,nur eine Geldstrafe bekommt.Ixch glaub da nicht dran,weil das wäre ja ziemlich schwachsinnig von dem deutschen Staat. Ich würds auch ungern versuchen und meine Mum wird mir das Auto sowieso nicht geben ![]() Naja,auch wenn ihr mir sagt,dass man es darf,ich werd es nicht machen,aber interessieren tut es mich schon RE: Begleitetes Fahren - Broadcasttechniker - 05.01.2009 Für mich sieht das sehr einfach aus. Wer keine 18 ist, hat auch keine Fahrerlaubnis. Die Ausnahmeregel gilt ja ohne Begleitperson nicht mehr. Und zum Fahren ohne Fahrerlaubnis: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php Mal ganz abgesehen von der Sperrzeit. Na dan trau' dich mal (besser nicht)! RE: Begleitetes Fahren - Martin91 - 06.01.2009 Fahrerlaubnis hab ich doch ![]() Hab halt meinen Führerschein schon mit 17 bestanden RE: Begleitetes Fahren - Broadcasttechniker - 06.01.2009 Du hast KEINE (uneingeschränkte)Fahrerlaubnis. Wenn doch, warum fährdt du dann nicht einfach? RE: Begleitetes Fahren - Martin91 - 06.01.2009 Ich will doch nicht fahren.Du verstehst mich nicht.Ich hab in der Fahrschule gelernt,dass wenn ich mein 18tes Lebensjahr nicht vollendet hab,nicht alleine fahren darf,nur mit einer Begleitperson,in meinem Fall mit Muttern.Also werd ich vor dem 9.Juni auch nicht alleine fahren. Es geht nur darum,dass mein Kumpel meinte,dass wenn ich jetzt alleine,also ohne diese Begleitperson fahren würde,nur eine Geldstrafe bekommen würde. Ich wollte ihm das beweisen,hab aber leider nichts im Internet gefunden und deswegen diesen Thread aufgemacht. Genug geschrieben ![]() |