AHK - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Werkstatt (https://www.twingotuningforum.de/forum-31.html) +--- Forum: Karosserie (https://www.twingotuningforum.de/forum-66.html) +--- Thema: AHK (/thread-34483.html) |
RE: AHK - Harald_K - 29.02.2016 Wenn dieser Hänger nur auf den "Hinterrädern" läuft, dann gibt das sicherlich Probleme mit der STützlast - schließlich sind Hängerachsen üblicherweise längs mittig angebaut, damit man das mit den 50kg hinbekommt. bleibt ggf. die Frage des Achsabstandes, ob das als 1 Achse zählt ... RE: AHK - alfacoder - 01.03.2016 Klasse 3 und umgetauschte Kartenführerscheine Kraftfahrer, die bis zum 31.12.1998 die Fahrerlaubnis Klasse 3 erhalten haben, können unterschiedlich geltende Führerscheine haben: 1. Original Führerschein Klasse 3, Fahrer ist noch nicht 50 Jahre alt: Kraftfahrzeuge (auch LKW) bis 7,5t z.g.M. alle Anhänger mit einer Achse oder Doppelachse Achsabstand < 1m Rechtsgrundlage: § 5 StVZo vor 1.1.99 2. Original Führerschein Klasse 3, Fahrer ist 50 Jahre alt: Kraftfahrzeuge (auch LKW) bis 7,5t z.g.M. alle Anhänger mit einer Achse oder Doppelachse Achsabstand < 1m bis maximal 12t Zuggewicht, z.g.M des Anhängers darf das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten. Wenn größere Anhänger gefahren werden sollen (wie Punkt 1) muss der Fahrer eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung machen und bekommt einen Führerschein C1,C1E und CE 79 Rechtsgrundlage: § 5 StVZo vor 1.1.99 und § 76 FeV 3. Fahrer tauscht Führerschein um in Kartenführerschein C1/C1E: Kraftfahrzeuge (auch LKW) bis 7,5t z.g.M. Anhänger (auch mehrachsig) bis maximal 12t Zuggewicht, z.g.M des Anhängers darf das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten. Rechtsgrundlage: FeV § 76 und Anlage 3 4. Fahrer tauscht Führerschein um in Kartenführerschein C1/C1E und erhält auf Antrag, ab 50 Jahre mit ärztlicher und augenärztlicher Untersuchung zusätzlich die Klasse CE 79: Kraftfahrzeuge (auch LKW) bis 7,5t z.g.M. Anhänger (auch mehrachsig) bis maximal 12t Zuggewicht, z.g.M des Anhängers darf das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten. Zusätzlich dürfen noch einachsige Anhänger ohne Gewichtsbeschränkung mitgeführt werden (wie Klasse 3) Rechtsgrundlage: FeV § 76 und Anlage 3, RE: AHK - Patchworker - 01.03.2016 Hi ja das leidige Thema mit den Führerscheine. Viele meinen auch wenn die NUR B haben, dürfen die gar kein Anhänger ziehen. Aber das soll nicht mein Problem sein. Ebenso MEINEN ganz ganz viele das man einen Anhänger nur dann mit 100km/h Zulassung bekommt wenn dieser gebremst ist UND zwingend Stoßdämpfer haben muss. Vom X-Faktor haben die noch nichts gehört. VG Alex RE: AHK - alfacoder - 01.03.2016 100 kmh am anhänger war mir nur bekannt das das zugfahrzeug ABS haben muss oder lieg ich da falsch RE: AHK - 9eor9 - 01.03.2016 Ist es wirklich so, dass bei der Anhängermasse immer dessen zulässige Gesamtmasse gilt und nicht die tatsächliche? Darf ich also WEGEN DES FÜHRERSCHEINS mit dem Twingo keinen leeren Bootsanhänger ziehen, wohl aber einen beladenen Kleinanhänger, obwohl dieser schwerer ist? RE: AHK - alfacoder - 01.03.2016 nein, das ist falsch es gild das tatsächliche gesammtgewicht.... es dürften sonst in deutschland kaum ungebremste anhänger unterwegs sein wenn dem so wäre da die meisten kleinwagen die 750 kg ungebremst nicht haben^^ RE: AHK - Patchworker - 01.03.2016 (01.03.2016, 08:33)alfacoder schrieb: 100 kmh am anhänger war mir nur bekannt das das zugfahrzeug ABS haben muss Unter anderem und das Leergewicht des ziehenden Fahrzeug spielt dabei eine Rolle. Was heißt die meisten Kleinwagen? Ich mit meinem VAN /7 Sitzer darf auch NUR 600kg ungebremst ziehen *grummel* RE: AHK - alfacoder - 01.03.2016 grinst^^ ja das ist heftig... ich hatte einige fahrzeuge die ich als kleinwagen noch betrachte wie Subaru oder Country zb. . aber du hast recht das viele nichtmal 600 ungebremmst dürfen. übrigens hab ich echt gestaunt das mein Phase 1 nur 350 kg ziehen darf der Phase 3 hingegen 450 kg. das soll mir mal wer erklären^^ RE: AHK - Broadcasttechniker - 01.03.2016 Wenn du dir mal den Unterschied in der Bremsanlage anschaust weißt du auch warum das so ist. RE: AHK - alfacoder - 01.03.2016 jo hast recht der bremst auch so schon nich so dolle und da sind die 14ner bestimmt besser. war eh am überlegen mir den wieder fertig zu machen. wenn der nur nicht soviel einkaufsbeulen hätte^^ RE: AHK - 9eor9 - 01.03.2016 Dass der Phase 1 überhaupt etwas Ungebremstes ziehen darf ist angesichts der Schrottbremsanlage bereits verwunderlich. RE: AHK - supertramp - 01.03.2016 Ein Phase 3 D4F mit 100km/h mit 905 kg Leergewicht darf nur 0,3*905 kg=271 kg ungedämpfte, ungebremste Anhängelast ziehen. |