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Blendstreifen breite???? - Druckversion

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Blendstreifen breite???? - blacktwino - 11.02.2007

hallo zusammen.

hab mal bei mir meine scheiben ca. vor 2 monaten getönt, nur hat die folie so ein paar macken ( sieht nicht übel aus, nur nervts mich ) jetzt geh ich halt am 12 märz meine scheiben perfekt tönen lassen zu nem schweizer spot preis.
( www.scheibentönen.ch)

aber ich wollte auch gleich nen blendstreifen machen, aber weis die breite nicht und finde keine markierung an der scheibe. kann mir jemand helfen ???
und wieviel prozent darf sie max. verdunkeln??

gruss


RE: Blendstreifen breite???? - Ingo - TFNRW - 11.02.2007

Alle aufkleber auf der frontscheibe dürfen nicht größer als 0.1qm sein. Die sicht des fahrers darf nicht eingeschränkt sein und nicht breiter als 11cm sein. Aber auf so breit kommste eh nicht, weil sonst die 0.1qm überschritten werden.


gruß Ingo


RE: Blendstreifen breite???? - blacktwino - 11.02.2007

ach so ist das, na ich frag einfach mal die werdens schon wissen,

danke dir und noch nen schönen sonntag


RE: Blendstreifen breite???? - coe - 11.02.2007

ich hab den bei mir bis unterkante von der innensoiegelbefestigung gemacht. damit bin ich ganz leicht über die gesetzlichen richtlinien, aber es sieh gut aus un probs bei der rennleitung gabs auch noch nich.

hier kurz ne skizze, weil ich zu faul bin runter zu laufen un n foto zu machen.Embarassed

   

gruß co


RE: Blendstreifen breite???? - blacktwino - 11.02.2007

ja ok kann es mir gut vorstellen. wenn es heute nicht anfängt zu regnen stelle ich heute noch die versprochenen bilder entlich rein die ich schon lange versprochen habe unter vorstellungen. gruss


RE: Blendstreifen breite???? - Raini -TFNRW- - 11.02.2007

hi,
10% der Frontscheibe darf zugemacht werden - mehr nicht.

Bei einem streifen von 10 cm hast du also KEINE Probleme.
Gruss,
Marc


RE: Blendstreifen breite???? - Chris - TFNRW - 13.02.2007

...wobei ich bei der letzten HU gesagt bekommen habe, das die Frontscheibe gar nicht beklebt werden darf. Wartet... ich such mal was...

Naja - ich finds nicht mehr. Damals - vor 2 Jahren - stand das auch so auf der TÜV-Page. Vielleicht hat es sich geändert. Würd aber einfach mal beim TÜV fragen.


RE: Blendstreifen breite???? - coe - 13.02.2007

wenn man die frontscheibe gar nich bekleben darf, wie issen das dann mit den blendstreifen mit abe, wie ich einen hab?
in der abe steht nämlich die regelung mit den 10% und nicht im sichtfelf etc.

gruß co


RE: Blendstreifen breite???? - Chris - TFNRW - 13.02.2007

Ja... die sind geprüft. Bei mir gings damals um den www.twingo-freunde-nrw.de - Schriftzug.


RE: Blendstreifen breite???? - RölliWohde - 13.02.2007

Also bei mir wurde wegen der Beklebung noch nie gemeckert, vielleicht auch weil der Schriftzug auf dem Blendstreifen klebt Wink


RE: Blendstreifen breite???? - DerMitDemTwingo - 15.02.2007

was sagt der tuev eigentlich zu den schrift zuegen die ueber dem scheibenwischer ist?


RE: Blendstreifen breite???? - saschbo - 15.02.2007

Da wirste wohl den TÜV mal fragen müssen...