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Endtopf von DiWO - helpe - 21.11.2013 Hallo Leute, wollte euch mach fragen ob ich den Endtopf den DiWo mir verkauft hat in einen 1.2 16V einbauen darf,denn in der ABE steht leider nix drin das man den in ein 1.2 16V einbauen darf.Vor lauter Vorfreude hab ich das nämlich total vergessen das zu fragen.nun hab ich den und weiß ned ob das geht.Würde der TÜV den ansonsten vielleicht eintragen? Um eure Meinung und Erfahrung würde ich mich freuen. Grüße Dirk RE: Endtopf von DiWO - Hausen - 21.11.2013 Wenn der Auspuff eine E-Nr. drauf hat, geht die Eintragung sicherlich. Durch die E-Nr. kann der TÜV prüfen in seinem PC was im Gutachten steht. RE: Endtopf von DiWO - helpe - 21.11.2013 Hier mal ein Bild ![]() RE: Endtopf von DiWO - Hausen - 21.11.2013 Zwischenzeitlich ist auch der Polizei bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen. Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt. Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO: EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Kurz zu deinem Sportauspuff, der kommt aus Deutschland. Liste. E1: Deutschland E2: Frankreich E3: Italien E4: Niederlande E5: Schweden E6: Belgien E7: Ungarn E8: Tschechien E9: Spanien E10: ehemaliges Jugoslawien E11: Großbritannien E12: Österreich E13: Luxemburg E14: Schweiz E15: DDR E16: Norwegen E17: Finnland E18: Dänemark E19: Rumänien E20: Polen E21: Portugal E22: Russische Föderation E23: Griechenland E24: Irland E25: Kroatien E26: Slowenien E27: Slowakei E28: Weißrussland E29: Estland E31: Bosnien und Herzegowina E32: Lettland E37: Türkei E40: Mazedonien E42: Europäische Union E43: Japan Link vom KBA. http://www.kba.de/nn_124580/DE/Presse/Archiv/Genehmigungszeichen/genehmigungszeichen__node.html?__nnn=true Wie gesagt, ich denke man bekommt diesen eingetragen. RE: Endtopf von DiWO - 666records - 21.11.2013 Nicht die EG/ABE mit einer E-Nummer gleichsetzen! Aber auf dem Pott ist ne E-Nummer, was aber nicht bedeuted, dass er für den 16V zugelassen ist! Ne bescheinigung gibts ja wohl dazu, wenn der 16V nicht in der Bescheinigung steht, ist der Pott für dieses Fahrzeug NICHT zugelassen! Einfach mal zum Tüv fahren, je nach Prüfstelle sind sie mal mehr, mal weniger kulant und tragen es evtl. ein. Wenn du pech hast und so Pappnasen wie bei uns sitzen, schicken sie dich ins Labor zur Lärmmessung^^ Das lohnt dann nicht! Aber ich würde einfach mal mit den papieren zum Tüv fahren und anfragen! Passt der durchmesser der anlage? |