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K&N Filter ab 1.1.06 ohne Gutachten - keine Eintragung! - Druckversion

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K&N Filter ab 1.1.06 ohne Gutachten - keine Eintragung! - Chris - TFNRW - 02.01.2006

Hallo,

habe soeben erfahren das die K&N Filter (57i Kit!) alle ab 1.1.06 keinen TÜV mehr haben. Alle bis dato eingetragenen bleiben aber eingetragen.


- Stephan -TFNRW- - 02.01.2006

Hehe, und von wem hat er es erfahren? Von Mir Laughing
gefunden bei Reichhard :

(Twingo C3G )
http://reichhard-motorsport.com/catalog/product_info.php?cPath=25_148_40_548_550&products_id=2625&osCsid=5b0d4d698e479f9211e3e737d691e90c


(Twingo 1,2 16V )
http://reichhard-motorsport.com/catalog/product_info.php?cPath=25_148_40_548_550&products_id=2627&osCsid=5b0d4d698e479f9211e3e737d691e90c

Gilt im Grunde aber für Alle .


- DigDog - 02.01.2006

dachte das wär schon n paar monate so (habs zumindest vor ner ganzen weile das erste mal gehört/gelesen), weil k&n das gutachten nicht hat verlängern lassen und es dieses jahr (äh letztes *g*) ausgelaufen ist


- RölliWohde - 02.01.2006

Ich dachte schon seit 1.1.05 *G* Hab meinen jedenfalls net normal eingetragen bekommen sondern per Geräuschmessung, und die Grünen waren da auch schon sehr pingelig mit!


- SEB - 02.01.2006

Ich weiß das auch wie der Jens schon seid fast nen Jahr Laughing und ich denke mal das einer von uns beiden das hier auch gepostet hat Wink


- Stephan -TFNRW- - 03.01.2006

Weiß ja nicht wo das gepostet haben willst, aber hier mit Sicherheit nicht.


- Stephan -TFNRW- - 03.01.2006

Das hab ich in der Cliowelt gefunden:

Wichtige
Kundeninformation

Glinde, den 19.12.2005 www.racimex.de


Betr.: TÜV Teilegutachten für K&N Luftfilterkits (57i)

Sehr geehrter Kunde!

Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich
vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese
Teilegutachten zurückgezogen werden.

Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus
gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.

Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.

Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:

Alfa Romeo 156 Fiat alle
MG alle
Peugeot alle
Subaru alle

BMW alle
Honda alle
MINI alle
Renault alle
Suzuki alle

Chrysler/Jeep alle
Lancia alle
Mitsubishi alle
Rover alle
Toyota alle

Citroen alle
Mercedes alle
Nissan alle
Smart alle
Volvo alle


Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis
bis zum 31.12.05 zu erbringen.

Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren.

Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen.

Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen
erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.

Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Unterlagen dementsprechend zu aktualisieren und diese
Information an Ihre Kunden weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüssen
Dirk von Appen

Racimex Vertriebs GmbH
Biedenkamp 9 / 21509 Glinde bei Hamburg
Tel.: 040/739-200-0 Fax 040/739200-30


- RölliWohde - 03.01.2006

Tjo, hier hats tatsächlich keiner gepostet wie es scheint... dafür in allen anderen Foren.

Ich hatte die Info jedenfalls schon letztes Jahr und es wurde auch immer wieder in Foren diskutiert, da die Filter von diversen TÜV Stellen nicht mehr eingetragen wurden.

Dann stehts ja jetzt hier auch drin...


- SEB - 03.01.2006

Jupp aber ich sag mal sehr "merkwürdig" das uns das ganze vor genau 1Jahr auf ner öffentlichen Veranstaltung gesagt wurde und Racimex angeblich jetzt erst vor kurzem davon weiß Wink


- Chris - TFNRW - 03.01.2006

Ja Moment....

es ging ja nicht darum, das die Gutachten ungültig sind sondern um die neue TÜV-Regelung, das solche Filter wenn sie mit Sportauspuffanlagen verbaut werden eine "zusammen mit..." Eintragung benötigen. So wie es bei Rölli auch war. Das Gutachten an sich war schon noch gültig im letzten Jahr. Aber eben net, wenn man sonst noch was an der Abgasanlage geändert hat.


- SEB - 04.01.2006

Generell wurd da aber gesagt nix mehr mit offenen K&N


- BlueTwingo - 04.01.2006

So neee Mist.....jetzt habe ich das Geld und die andern Materialen (dämmate verbaut) und wollte ihn nun Eintragen.
Das kann ich mir ja echt nun Schenken.Dabei ist der KN so hammer geil.


- sebi - 05.01.2006

gibts denn keinen anderen offenen mit gutachten? und selbst wenn nicht, sie werden doch wohl wieder eins erstellen lassen... dauert halt nur etwas... Razz


- Jens TFN - 05.01.2006

Wer sich in anderen Foren auch mal bewegen sollte, weiss das schon ne halbe Ewigkeit. Ist ein alter Hut und ich hab gedacht mittlerweile ist jeder auf den Trichter gekommen! Rolling Eyes


- DigDog - 05.01.2006

naja wirds halt ne einzelabnahme *g*
oder man weicht aus auf green (z.b. den twister), oder raid (angeblich sogar lauter als k&n, aber ich find das schaumsroffgedöns nich so prall), oder sonstwas ^^