Blinklicht in weiß? - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Tuning (https://www.twingotuningforum.de/forum-54.html) +--- Forum: Leuchten - Tuning (https://www.twingotuningforum.de/forum-53.html) +--- Thema: Blinklicht in weiß? (/thread-22405.html) |
Blinklicht in weiß? - TobeY - 06.03.2012 hey, ihr habt bestimmt schonmal die neueren modelle gesehen, wo beim blinken die nsw mit leuchten, je nach dem welche blinker betätigt wurde. meine frage nun: kann man so etwas nachrüsten? wie teuer? gibts probleme mit dem tüv? LG RE: Blinklicht in weiß? - hudemcv - 06.03.2012 da gibts module, die sowas nachträglich realisieren inkl. coming-home funktion usw. einfach mal nach Abbiegelichtlicht modul suchen zB http://www.carmodule.de/produkt_P13656_Abbiegelicht.html Selber machen ginge auch, lohnt aber der Aufwand nicht und setzt etwas elektronisches Wissen vorraus RE: Blinklicht in weiß? - TobeY - 06.03.2012 Wird sich schon sicherlich jemand finden, aber 100 schleifen dafür..hätte ich nicht gedacht, dass es so teuer ist! danke schonmal! RE: Blinklicht in weiß? - hudemcv - 06.03.2012 (06.03.2012, 20:55)TobeY schrieb: Wird sich schon sicherlich jemand finden, aber 100 schleifen dafür..hätte ich nicht gedacht, dass es so teuer ist! danke schonmal! wie schon geschrieben, kannst auch selbst machen. Am einfachsten mit einem Haufen Relais und Dioden. Weniger einfach wäre die elektronische Variante mit Pulsweitenmodulation usw. RE: Blinklicht in weiß? - TobeY - 06.03.2012 okay, aber hier http://www.ebay.de/itm/Abbiegelicht-Kurvenlicht-Modul-Module-Renault-Twingo-/180608183220?pt=DE_Autoteile&hash=item2a0d162bb4 les ich gerade, dass es in der stvo nicht erlaubt ist RE: Blinklicht in weiß? - hudemcv - 06.03.2012 (06.03.2012, 21:09)TobeY schrieb: okay, aber hier http://www.ebay.de/itm/Abbiegelicht-Kurvenlicht-Modul-Module-Renault-Twingo-/180608183220?pt=DE_Autoteile&hash=item2a0d162bb4 les ich gerade, dass es in der stvo nicht erlaubt ist Wieso sollte es verboten sein!?! So etwas wie Abbiegelicht ist in der StVZO garnicht erwähnt. Nur in der ECE ist es erwähnt und erlaubt den Einsatz unter folgenden Vorraussetzungen: - Abblendlicht muss eingeschaltet sein - Nur bis 40 km/h zulässig! quelle: auch wenn es aus Österreich ist... http://bs3linz.eduhi.at/arbeiten/KFT/beleuchtung%20im%20kfz.pdf |