zulässige Bereifung? - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Werkstatt (https://www.twingotuningforum.de/forum-31.html) +--- Forum: Fahrwerk (https://www.twingotuningforum.de/forum-65.html) +--- Thema: zulässige Bereifung? (/thread-20396.html) |
zulässige Bereifung? - Janie - 28.10.2011 Hallo, ich habe einen Twingo Metropolis, Baujahr 2000. Mein Fahrzeugbrief nennt folgende Bereifung: 145/70 R13 71 S bzw. 155/70 R13 75 T. Jetzt habe ich ein Angebot für Winterreifen von einem anderen Twingo (Bauj. 2001) mit der Größe 155/65 R14. Darf ich diese Reifen benutzen? Oder sind wirklich nur genau die zulässig, die im Brief stehen? Danke und Grüße Janie RE: zulässige Bereifung? - Loobby - 28.10.2011 Du könntest sie rein theoretisch eintragen lassen wenn du dich streng ans Gesetz halten willst. Wenn es allerdings Stahlfelgen sind (Wo eh nie einer nachfragen wird ) würde ich mir die Eintragung sparen und einfach mit rumfahren. Die Felgen/Reifen- Kombi ist ja nichts ungewöhnliches fürn Twingo 1 RE: zulässige Bereifung? - twingo 1.2 - 28.10.2011 Für diese Kombination brauchst du nur zu Renault zu gehen und dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen, da die Felgen und die Reifengröße für Twingos zugelassen sind. RE: zulässige Bereifung? - KevKev1991 - 28.10.2011 Ich glaube bei Bj. 2000 steht sogar die 14er schon bei dem Lieben Tüver im Computer, frag einfachmal den Tüv RE: zulässige Bereifung? - Janie - 02.11.2011 Danke für eure Antworten! Der andere Wagen musste gestern zur HU und da habe ich gleich mal bei der Dekra nachgefragt. Leider steht für dieses Modell die Reifengröße nicht in der Datenbank...da muss ich wohl doch noch weiter suchen..... Obwohl ich nicht verstehe, dass es zwischen zwei Twingos mit dem Altersunterschied von einem Jahr solche Unterschiede bei den Reifen gibt! RE: zulässige Bereifung? - Giftzwerg - 02.11.2011 Geh zu Renault lass Dir ne Unbedeklichkeitsbescheinigung ausstellen und lass die Reifenkombi eintragen. RE: zulässige Bereifung? - twingo 1.2 - 02.11.2011 Normalerweise brauchst du die nicht eintragen, da die Unbedenklichkeitsbescheinigung eigentlich eine ABE vom Hersteller ist. Also ist diese nur Mitzuführen. RE: zulässige Bereifung? - Giftzwerg - 02.11.2011 Mir hat der gute Mann von der GTÜ bei der HU gesagt die müssen eingetragen werden. |