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Kennt jemand dieses Auto? - Druckversion

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RE: Kennt jemand dieses Auto? - Broadcasttechniker - 22.08.2019

Warum steht im ersten Satz : Berufung eingelegt haben nur die Angeklagten
Und im vorletzten: Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft sind jetzt in Revision gegangen
Wenn es da feine Unterschiede gibt, bitte kurz erklären, wobei...
Wikipedia schrieb:Gegen Urteile des Landgerichts oder des Oberlandesgerichts gibt es keine Berufung, sondern nur die Revision



RE: Kennt jemand dieses Auto? - UnfallNienburg - 22.08.2019

Naja, Berufung und Revision sind zwei verschiedene Rechtsmittel.

Der Ausgang ist die unterste Instanz, das Amtsgericht. Das hat den Fahrer zu 4 Jahren verurteilt und eine Führerscheinsperre erteilt.

Die Verteidigung ist damit nicht zufrieden und legt Berufung ein. Berufungsinstanz ist das Landgericht. Hier wird der ganze Prozess neu aufgerollt (sogenannte zweite Tatsacheninstanz). Am Ende kommt das Landgericht zum Ergebnis 4 Jahre aber KEINE Führerscheinsperre.

Gegen das Urteil des Landgerichts ist nun die Verteidigung (die natürlich noch immer nicht zufrieden ist) und die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. In der Revision wird (kurz gesagt) nur noch überprüft ob das Urteil formell richtig zustande gekommen ist und den vorgeworfenen Tatbestand ausfüllt. Die festgestellten Tatsachen (Überholvorgang/Geschwindigkeit/Blaulicht usw). werden nur in Grenzen überprüft.

Vereinfacht ausgedrückt, wenn du vor dem Amtsgericht anfängst hast du zwei mündliche Instanzen (Amtsgericht/bei Berufung Landgericht) und eine schriftliche (Revision.)

Klingt jetzt sicher komplizierter als es ist.

Grüße