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Gutachten oder ähnliches für Seitenschweller - Druckversion

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- iVerdeM - 27.03.2003

ist doch fein! Cool


- TwingoTuningNeuling - 27.03.2003

Was ist daran krass??? Ist doch überall so dass man für die üblichen 15 T-Euros die Original-ABE bekommt... ist nicht nur bei Reichhard so!

Grüßle Markus


- tuktuk - 27.03.2003

naja da stimme ich dir nicht ganz zu
manche verlangen teile-nr. oder anderen scheiß
oder du musst das da gekauft haben


- Tobi -TFNRW- - 25.11.2003

hat jemand von euch noch so ne abe rumfliegen und könnte mir nen scan schicken? wollt mir sowas mal selber bauen.


- SK-Frank - 28.12.2003

Nur so nebenbei Seitenschweller sind nach §19/2 eintragungsfei!


Gruß SK-Frank


- Prollbaby - 28.12.2003

@ Frank: hehe.... nicht sooo ganz !!!
Habe mich darüber im März schon drüber aufgeregt !! Evil or Very Mad
Der Tüv bei mir in der Umgebung ( sprich 50 KM im Umkreis von Brühl )
ist da ziemlich anderer Meinung !!!
Das ist so ein "wischiwaschi" §, wenn du Pesch hast sieht der Prüfer dies ein wenig anders !!! z.B. wegen der Endgeschwingikeit ( bitte nicht lachen, das war bei mir der Grund !!!! Rolling Eyes ), also wäre ein Gutachten hilfreich !!! Am besten die SK Nummer auf die Schweller kleben und damit zum Tüv !!! Vorher aber noch beim Frank das Gutachten fürn Chou Chou Kit besorgen... da sind nämlich keine Bilder von den Schwellern drauf Laughing Laughing


- Tobi -TFNRW- - 07.01.2004

Karosseriebauteile:

Geprüft werden Frontspoiler, Heckspoiler, Dachspoiler, Heckschürzen, Seitenschweller, Kühlergrills, Lufthutzen, Heckdiffusoren und anderen denkbare Bauteile mit luftleitender Wirkung. Wichtige Aspekte der Prüfung sind die sichere Befestigung, die Beschaffenheit des eingesetzten Werkstoffs, die Positionierung am Fahrzeug, die Erzeugung von Vertikalkräften bei hoher Geschwindigkeit, der Einfluß auf Motor- und Bremsenkühlung sowie die mögliche Beeinträchtigung der vorhandenen lichttechnischen Einrichtungen.

Desweiteren werden Anbauteile im Fahrzeug geprüft wie z.B. Pedalauflageplatten oder Kunststoffverkleidungen. Die Freigabe erfolgt durch ein Gutachten zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis/ABE oder durch Teilegutachten nach §19(3) StVZO.

Teile, bei deren Montage und Nutzung keine Gefährdung im Sinne von §19(2) StVZO zu erwarten ist, kann auf Wunsch eine gutachterliche Stellungnahme in schriftlicher Form abgegeben werden.

also ist klar eintragungsfrei bedeutet in dem sinne das es dennoch geprüft seien muss allerdings nicht im fahrzeugschein / brief zu stehen hat oder? aber die abe oder was auch immer für eine tüv erlaubnis ist dann noch mit zu führen wenn ich das nicht falsch sehe...

nachzulesen unter:

http://www.tuev-pfalz.de/NEW/TPV/pruef.html


- Prollbaby - 07.01.2004

tobiv1981 schrieb:Teile, bei deren Montage und Nutzung keine Gefährdung im Sinne von §19(2) StVZO zu erwarten ist, ...

hm... die Frage ist ja, ob das nicht auf Seitenschweller zutrifft. Also meiner Erfahrung nach wird das nicht anerkannt. Hatte das so nämlich auch probiert Twisted Evil


- Tobi -TFNRW- - 07.01.2004

nun ja mit der erwartung ist das so eine sache...es könnte ja schlecht angebracht sein und während der fahrt abfallen...oder auf der autobahn wegfliegen und der nächste bekommt das durch die scheibe. daher muss man sowas wohl immer beim tüv vorführen oder was meinst du prollbaby?

wenn das nicht so wär könnte man ja alles mögliche dran basteln...


- Prollbaby - 08.01.2004

Ich habe jetzt nochmal ds Schreiben von Reichhard raus gekramt, hatte Ich von denen bekommen als Ich die Probleme mit den Schwellern hatte !
Hier mal einige (wichtige) Auszüge:

Der entscheidende Text ist in §19 Abs. 2.2 StVZO zu findn. Wenn man den genauen Wortlaut beachtet, erlischt die Betriebserlaubnis eines KFZ, sobald Änderungen durchgeführt werden von denen eine Gefährdung zu erwarten ist. (soweit ja klar !!!) Eine Gefährdung ist zu erwarten, wenn negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu erwarten sind (ja klar)
... Bei Karosserieteilen, wie Frontstoßfängern, Spoilerlippen und Heckspoiler sei die Sache eindeutig, da hierder Verdacht einer Gefährdung von Passanten durch Splitterung im Falle eines Unfalls anzunehmen ist und durch entsprechende Teilegutachten entkräftet werden muß. Bei Seitenschwellern die einen freien Zugang (!!!) zur Wagenheberaufnahme zulassen und nicht weit (!!!) aus der Fahrzeugkontur herausragen ist eine negative Auswirkung auf die Verkehrssicherheit jedoch nicht zu erwarten, zumal nur äußerst selten Seitenschäden mit Passanten vorkommen. Laut §19 StVZO sind Seitenschweller zwar nicht von einer Eintragung befreit, aber auch nicht vorgeschrieben.
... es bleibt also dem jeweiligen Sachverständigen überlassen, hier eine Notwendigkeit einer Eintragung zu sehen oder nicht...


Tja, also Ich hatte mit dem §19 keinen Erfolg, da der gute Mann noch andere Hindernisse für eine Befreiung gesehn hat (z.B. Endgeschwingikeit, und halt Personenschaden !), würde also nicht darauf vertraun !!!!


- Tobi -TFNRW- - 08.01.2004

hm gut zu wissen...also kann man sich ja so ziemlich alles an seitenschwellern dranbasteln


- Chris - TFNRW - 09.01.2004

Eben nicht... leß es Dir halt nochmal durch Rolling Eyes


- Prollbaby - 09.01.2004

genau Chris, es liegt nunmal ( wie so fast alles !!! ) am Tüvprüfer den du erwischst. Entweder der lässt das so durch gehn oder halt nicht...
Seit da mal vorsichtig !!!


- Bertmeister - 06.05.2005

Sorry dass ich diesen Thread nochmal rauskrame aber ich stehe vor dem gleichen Prob...Bei mir wollte der Tüv-Prüfer die Teile nicht abnehmen weil auf den Schwellern nicht M3 sondern Twingo 98 L/R draufsteht...hab ein Fax von SK das besagt dass die Teile baugleich sind aber das sah der Prüfer nicht so....Gibt es kein Teilegutachten wo Twingo M3 draufsteht?Bräuchte das wirklich....Bitte meldet euch!


- RölliWohde - 06.05.2005

Ich würd nach dem Gutachten suchen, wo Twingo 98 L/R draufsteht... was steht denn nu auf den Schwellern? Brauchst doch nur das Gutachten dazu Wink Und wenn SK dazu zu doof ist (was mir langsam so scheint) würd ich denen die Dinger um die Ohren hauen *momentan sehr schlecht auf die zu sprechen bin*