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Legalität der WFS Abschaltung - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Werkstatt (https://www.twingotuningforum.de/forum-31.html) +--- Forum: Hilfe (https://www.twingotuningforum.de/forum-4.html) +--- Thema: Legalität der WFS Abschaltung (/thread-37420.html) Seiten:
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RE: Legalität der WFS Abschaltung - supergruen - 04.11.2016 Hier wird z.B. darüber diskutiert: "Erlöschen der Betriebserlaubnis" http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312# Wobei ... so ganz glasklar ist es dort noch nicht: https://www.bussgeldkatalog.org/erloeschen-betriebserlaubnis/ Die Diskussion soll ja auch nur mal zum Nachdenken anregen! RE: Legalität der WFS Abschaltung - supergruen - 04.11.2016 Habe eine Diskussion genau über das Thema WFS gefunden ... und Probleme macht "natürlich" ein Renault: rechtsfrage-betriebserlaubnis-kaputte-wfs-relevant-fuer-unfall http://www.autoextrem.de/renault-clio/182676-rechtsfrage-betriebserlaubnis-kaputte-wfs-relevant-fuer-unfall.html RE: Legalität der WFS Abschaltung - Broadcasttechniker - 04.11.2016 Macht euch nicht ins Hemd. Wo kein Kläger da kein Richter. Moralische Seite. Es wird niemand geschädigt oder sonstwie negativ beeinflusst. Das ist mit der VW Software ein ganz anderes Ding, aber da interessiert es weder VW, noch die Käufer noch den Finanzminister. RE: Legalität der WFS Abschaltung - 9eor9 - 05.11.2016 Die Angelegenheit ist baujahresabhängig. Autos in D müssen ab EZ 1.1.98 mit einer genehmigten WFS ausgerüstet sein, vorher nicht. Das heißt, vor EZ 98 kann man sie deaktivieren und die (Kasko-)Versicherung informieren, fertig. Die Prämie wird dann etwas steigen. Dass Werkstätten die WFS nicht deaktivieren dürfen, glaube ich nicht. Es mag vielleicht Herstelleranweisungen geben, das nicht zu tun. Ansonsten ist die Sache so, dass die Werkstatt den Kunden informieren muss (Unterschrift), dass er das Fahrzeug nur noch außerhalb des Geltungsbereiches der StVZO (Privatgrund, Ausland) betreiben darf oder für eine TÜV-Eintragung zu sorgen hat. Der Grund für die Verweigerung liegt in der Angst vor Haftung begründet, und es kennt sich keiner wirklich mit der Rechtslage aus. Bringt man das Steuergerät zur Fachfirma, wird die WFS anstandslos gekillt. Ein MSG ist kein Auto und verantwortlich ist der, der das Gerät wieder einbaut. Ähnliches gilt bei Tachos. Manipulation ist verboten, aber nur im Fahrzeug. Reparaturen sind erlaubt. RE: Legalität der WFS Abschaltung - supergruen - 06.11.2016 "Macht euch nicht ins Hemd." Darum geht es nicht wirklich ... 9eor9 hat es sehr gut auf den Punkt gebracht. "Das ist mit der VW Software ein ganz anderes Ding, aber da interessiert es weder VW, noch die Käufer noch den Finanzminister." VW muss in der ganzen Welt - auch in Deutschland - für seine Fehler Milliarden bezahlen! Also rein rechtlich - so finde ich - sollte lediglich Gewissheit herrschen - was ja auch im Sinne des Forums ist (gibst Du Tipps zum deaktivieren solltest Du auf die Konsequenzen hinweisen). Eine KFZ Versicherung fragt "anerkannte Wegfahrsperre vorhanden" auch ab ... RE: Legalität der WFS Abschaltung - 9eor9 - 06.11.2016 (06.11.2016, 10:48)supergruen schrieb: Eine KFZ Versicherung fragt "anerkannte Wegfahrsperre vorhanden" auch ab ... Das betrifft nur Altfahrzeuge oder andere Fahrzeuge, für die eine WFS nicht zwingend vorgeschrieben ist. |