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Was passiert eigentlich, wenn ... - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Tuning (https://www.twingotuningforum.de/forum-54.html) +--- Forum: Karosserie - Tuning (https://www.twingotuningforum.de/forum-50.html) +--- Thema: Was passiert eigentlich, wenn ... (/thread-328.html) Seiten:
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- Ingo - TFNRW - 10.10.2002 hm... also mein nachbar hat auch ein aufgemotzen roller! Der wurde öfters ma angehalten. Also wenn die motorleistung höhergeschraubt wird (mehr power als man fahren darf) = fahren ohne führerschein = lappen wech. Aber wenn man sachen dranmacht die die optik und verkehrricherheit beeinträchtigen = mängelkarte und nach 3 tagen beim tüv vorzeigen sonst stillegung - [V.D.E.]Sniperboy - 10.10.2002 du, bei mir wars etwas anders: roller auf mofa gedosselt. roller war ein 2 Sitzer. nach drosseln wurde er als einsitzer eingetragen, wohlgemerkt alles fürn 2 mann betrieb drangelassen. 2. mann drauf, angehalten worden BEIDE lappen weg. gruß - Ingo - TFNRW - 10.10.2002 ja das is ja wieder fahren ohne führerschein! Du hast deinen roller genutzt, wie du ihn nicht hättes nutzen dürfen. (also der 2. sitz war net da) Aber bei dir war hinten sicher ne Tasche oder sowas drauf oder? also auf dem 2. Sitz Das is als wenn du nen anhänger fährst, wo du nen führerschein für brauchst. Das is ja kein mängel am fahrzeug. nix - kirkdis - 10.10.2002 hi also fahren ohne führerschein`???????????????? ne ne du da hast du was am roller gedreht! motor oder so!wenn du mehr leistung hast als erlaubt!! dann evtl!! bei bleuen leuchten siehts so aus: also wenn dich das schnittlauch erwischt schauen die dein auto an!! fall eins: sie finden nix ungewöhnliches und alle abe´s sind gültig, dann kannst du weiterfahren( ausser wenn du 2,5 romille hast) ![]() fall zwei: die finden deine lämpchen und sehen dass die tiefblau sind, ja dann gibts mehrere möglichkeiten! 1. sie lassen dich weiterfahren 5% 2. sie kratzen dir deinen tüv stempel vom schild 10% 3: sie lassen dich mit einer kleinen spende von ca 40 -... euro nach der abmontieren weiterfahren( so ist es meistens)und bestellen dich nochmal zum tüv am nächsten tag 4. sie verwarnen dich und verlangen das austauschen der lampen(nur wenn du dich blöd stellst-mein name ist hase ich weiß von nix und hab den kleinen twingo so gekauft!)dafür gibts meistens eine verwarnung und bei der zweiten bist du fällig!!!! den lappen zwicken sie dir nicht!!! zumindest habe ich das noch nie gehört!! hoffe dir gehelft zu haben ( für die scherzkekse ein kleiner fehler) mfg kirkdis ps: immer sagen du kennst dich nicht aus und das war schon am auto!! bringt meistens etwas - Ingo - TFNRW - 10.10.2002 Ich glaub auf fall 1 hoffen wir alle, wenn wir angehalten werden oder??? - Twingo69 - 10.10.2002 Lucciano-s schrieb:Die blauen kappen die du montiert hast, die sieht man doch auch, wenn das ablendelicht an ist und standlich aus. Also ich bin der Meinung und zwar ziemlich sicher, dass beim anmachen des Abblendlichts das Standlicht immernoch anbleibt ![]() ![]() ![]() Zur Absicherung, quasi Positionsleuchte, falls eine H4 Lampe (Abblendlicht) durchfackelt. Es seiden, Du hast dran rumgetüftelt und eine Schaltung angeschlossen, die das Standlicht ausmacht, wenn Du den Hebel weiter auf Abblendlicht drehst. MfG jo - kirkdis - 10.10.2002 @mr Q ja hatte schonmal schweiß auf der stirn obwohl nix an meinem kleinen uneingetragen war! ausser distanzscheiben, schwarze rückleuchten, fahrwerk,.-........! ![]() ![]() ne also fall eins tritt meist nicht ein ! äh doch wenn man nebelscheinwerfer in der ortschaft an hat und die kassieren dich!! da hat es ein kollege schon geschafft mit: och das hab ich aber nicht gewusst!! ich machs nie wieder! doch zwei wochen später haben ihn die selben cops wieder angehalten!! pech 40 mark strafe - McEvil - 10.10.2002 Mich haben sie damit auch schon angehalten ![]() ![]() cop alleine - kirkdis - 10.10.2002 jo! also diesen fall hab ich vergessen! also ein cop alleine darf ja bekanntlcih keine kontrolle machen! also bevor er einen bericht über diesen fall schreiben muss und das motorrad ja viel schöner zu fahren ist als so nen blöden bericht zu schreiben hattest du glück!! doch achtung der hätte ja nur einen streifenwagen anfordern müssen dann wärs schon wieder anders!!! ![]() - dizzy - 10.10.2002 soll bedeuten, wenn du LED's drin hast, immer 2 normale Standlichter im Auto mitführen. ![]() Ich hab schon zu Jörg gesagt, man müsste sich einfach nen Panic-Buzzer einbauen, mit dem dann bei Betätigung alle unzulässigen Lichter ausgehen. Rennleitung in Sicht -> Buzzer -> Standlicht aus, Unterboden aus, Innenbeleuchtung aus, Pace Blitzer aus. Ich denke das wäre doch möglich ![]() - Dany_the_kid - 14.10.2002 Also ein Kumpel von mir hat schwarze Rückleuchten, ohne die roten Reflektoren, die man ja dan braucht. Das natürlich in der Probezeit. Er wurde dann natürlich 2 woche vor ende der Zeit von der Verkehrskasperei angehalten ---->Nachschulung. ![]() ![]() gruss Dany - twingobongo - 14.10.2002 ich hatte die Reflektoren erst ein Jahr später draufgemacht und beim Tüv ist das nichtmal aufgefallen erst nachdem ich die Reifen hab eintragen lassen fragten die mich dann wo die reflektoren sind,fragte ihn für was, dann hatte er mir das erklärt und das wars,wußte es aber wirklich nicht ist auch nie beanstandet worden. - McEvil - 14.10.2002 Brauch ich die Reflektoren auch bei den weißen Rückleuchten? Bei mir waren sie dabei, nur ich weiß net wo ich die dinger hinpacken soll ![]() - twingobongo - 14.10.2002 Ja die müssen drauf,ich habe bei mir so reflektoren Klebeband bei Trimm Line auf die Nummerschildverstärkung machen lassen. ![]() |