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Bereifung - Druckversion

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RE: Bereifung - Monk1990 - 16.01.2012

Wie ich am Anfang schon gepostet habe steht in meinen Fahrzeugpapieren 145/70R13 71S. Ich habe aber heute mal geguckt was ich drauf habe. Ich habe 155/70R13. Ist das jetzt ein Problem?


RE: Bereifung - Giftzwerg - 16.01.2012

Nein steht bei mir auch so, nur noch im Brief stehen alle Grössenund da sollten die 155er drin stehen.


RE: Bereifung - Prod - 16.01.2012

(16.01.2012, 17:48)Monk1990 schrieb: Wie ich am Anfang schon gepostet habe steht in meinen Fahrzeugpapieren 145/70R13 71S. Ich habe aber heute mal geguckt was ich drauf habe. Ich habe 155/70R13. Ist das jetzt ein Problem?

Genau genommen, ja das ist ein Problem.

Im früheren Fahrzeugschein standen immer mehrere Felgen/Reifengrößen drin, ist der noch vorhanden?


RE: Bereifung - Giftzwerg - 16.01.2012

Im Brief müssen alle stehen das sollte wohl reichen.


RE: Bereifung - Monk1990 - 16.01.2012

@Prod Ich habe nur meine die neuen.

@Giftzwerk In meinem Fahrzeugbrief steht nur zweimal 145/70R13

Wo sollten denn weitere stehen?


RE: Bereifung - Giftzwerg - 16.01.2012

Du wirst doch wohl den KFZ-Brief haben oder?


RE: Bereifung - Monk1990 - 16.01.2012

Ja, ich habe alles.

HU, AU, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief


RE: Bereifung - Giftzwerg - 16.01.2012

Dann schau mal in den Brief da sollten die 155er drinstehen.


RE: Bereifung - Monk1990 - 16.01.2012

Da steht nichts über Reifen. Unter Zusatzanmerkung steht nur :

Der bisherige FZ-Brief wurde entfernt und eingezogen.


RE: Bereifung - Giftzwerg - 16.01.2012

Na klasse Sad
Aber wie gesagt bei mir stehen im Brief 145/70 R13 u. 155/70 R13


RE: Bereifung - hudemcv - 16.01.2012

Im Brief steht auch nicht mehr als im Schein! Nur eben die Vorbesitzer usw.

Die zugelassen Reifen stehen im sogenannten COC-Papier bzw. in der EG-Typgenehmigung!
Das kannst du bei Renault abfragen oder beim TÜV.
Da stehen alle von Renault zugelassenen Rad- /Reifenkombinationen drin.
Was da nicht drin steht, ist per Abnahme evtl. eintragbar.

In Brief und Schein steht nur noch die Mindestgröße drin, bzw. bei Sondermodellen die Standardbereifung!


RE: Bereifung - Giftzwerg - 16.01.2012

Vielleicht im neuen Brief im alten stehen noch alle Grössen.
Frag hier im Forum wird Dir fast jeder bestätigen.


RE: Bereifung - hudemcv - 16.01.2012

Ja, das stimmt. Im alten standen alle drin.
Im Neuen aber, dank EU-Recht nicht mehr!
Alle alten Scheine und Briefe sind bei Ummelden usw. gegen neue auszutauschen!
Ist also eh egal, was im alten Brief stand!


RE: Bereifung - Giftzwerg - 16.01.2012

Seit wann ist das so mit dem Umtauschen?
Im Nov. 2010 war es noch net so.


RE: Bereifung - hudemcv - 16.01.2012

WIKIPEDIA schrieb:Umtausch:
Eine Umtauschpflicht gibt es nicht: Man muss die alten Fahrzeugpapiere also nicht durch neue ersetzen. Allerdings darf es für kein Fahrzeug alte neben neuen Papieren geben (beispielsweise ein alter Fahrzeugbrief und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I).
Gebührenpflichtig umgetauscht werden die alten Papiere, wenn die Zulassungsstelle erstmals die alten Papiere zu verändern hätte, beispielsweise bei Um- oder Anmeldung oder Nachrüstung eines Rußpartikelfilters. Der Fahrzeugschein wird vernichtet, ihn ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief wird entwertet, ihn ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil II.

Wenn also an deinem Brief (zB. Halterwechsel) nix geändert werden musste ist das auch korrekt, ansonsten hat der Sachbearbeiter gepennt!