Das Twingoforum...

Normale Version: Original Renault 14" Felgen
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So, ich brauch noch Alufelgen, will aber keine 500 Euro dafür ausgeben müssen.
Darum hab ich die Nympheafelgen ins Auge gefasst. Schauen eigentlich cool aus und ich kann meine nagelneue Serienbereifung weiterverwenden.

Jetzt die Frage: Muss ich die Felgen eintragen lassen, wenn die Reifen vom Farzeugschein draufpassen?

Danke
ja musste, aber wenn der twingo im gutachten aufgeführt ist ist das ja überhaupt kein problem und kost auch nur 30e oder ähnliches.
ich würd die eintragen lassen auch wenn dich darauf warscheinlich die rennleitung warscheinich nie ansprechen wird wenn die so schmal sind, dass die serienreifen draufpassen...
sicher? die normalen Stahlfelgen sind doch auch net im Fahrzeugschein...
dann müsste ich ja neue Stahlfelgen auch eintragen lassen. Der Twingo Kenzo wurde ja mit diesen Alus und 155/65 R14 ausgeliefert.
alus müssen an sich immer eingetragen werden und die vom kenzo waren bestimmt auch im schein mit drin dann.
aha. dann muss ich mir nur vom Händler das Gutachten holen...
Thanksalot
Servus,

wenn es Original Renault Alufelgen sind und Du Serienbereifung fahren kannst, musst Du die Felgen NICHT eintragen lassen. Vorrausgesetzt die Einpresstiefe etc. stimmen mit der Serienbereifung überein. Da Renault die Dinger jedoch ab Werk verbaut gehe ich hier stark davon aus.
wieder was gelernt, auch gutWink