Hi Gemeinde,
war heute mit meinem Kleinen beim TÜV und der Prüfer hat als Mangel festgestellt, dass der rechte Frontscheinwerfer
für den Linksverkehr wie z.B. in England ausgelegt ist. Beim Kauf hat der Verkäufer nichts davon angegeben.
Gibt es denn bei den Scheinwerfern einen Schalter den man umlegen kann, also von Links- auf Rechtsverkehr ?
Habe einen Twingo II Facelift Bj. 2012.
Wäre super wenn Jemand mir helfen könnte !?
Grüsse
schwatty
Bei H4 kann man bei manchen Scheinwerfern per Schieber die Lampe verdrehen.
Bei H1 und H7 und andern Leuchtmitteln ohne Blende geht das nicht.
Danke für die schnelle Antwort ! Muß ich wohl bei Renault mal nachfragen. Kann man evtl. die Führungen der Birne etwas umknicken und die Birne etwas verdrehen oder muß man den Reflektor verändern ?
Sollte das Teil ein echter RHD Scheinwerfer sein musst du ihn tauschen.
Hast Du eine Ahnung ab das irgendwo draufsteht ?
Das Glas muss zwingend markiert sein und eine E-Nummer enthalten.
Ganz ohne Demontage.
Beim Twingo1 ist das ganz dezent am Rand, da muss man schon genau hinschauen.
Habe mal eine Aufschrift oben am Scheinwerfer und den Aufkleber abgelichtet.
Danke Dir für Deine Hilfe !
Werd noch mal weiter forschen, ob es bei dem Scheinwerfer nicht auch einen Hebel oder Ähnliches gibt um von Links-
auf Rechtslenker oder andersrum umzustellen. Habe eigentlich wenig lust nochmal den Scheinwerfer zu tauschen,
von wegen Stoßstange runter usw. .
Grüsse
schwatty
An den SW kann man nichts umstellen, es gibt nur jeweils entsprechende für Links- bzw. Rechtsverkehr.
Ja der Meister bei Renault meinte auch, dass es da keinen Schalter zum umlegen gäbe.
Also heißt es umbauen !!!
Mich würde an deiner Stelle ja viel eher interessieren, wie der falsche Scheinwerfer da rein gekommen ist.
Ganz einfach Anfang letzten Jahres bei ebay gekauft (beide Scheinwerfer erneuert wegen Steinschlägen und wurden milchig) und beide bei unterschiedlichen Anbietern gekauft. Einer war dann für Rechtsverkehr und einer halt für Linksverkehr (war aber nicht so angegeben). Hab die Scheinwerfer dann selber bezüglich der Höhe eingestellt und dabei nicht auf diese "Seitenstreuung" geachtet. Jetzt zum TÜV und da kam es dann ans Licht.
So heute nochmal zur Nachprüfung gewesen.
Glühbirne hatte ich etwas gedreht, so dass der Reflektor anders angestrahlt wird und so war der Prüfer nun zufrieden.
Lichttest bestanden ! TÜV bis 1/2022 !
Danke nochmal für Eure Anteilnahme/Hilfe !
schwatty