Das Twingoforum...

Normale Version: Phase I und II Eintragung von 14 Zoll Reifen
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Hallo,

bei meinem nächsten TÜV-Besuch wollte ich mir bei meinem Phase II 14 Zöller (155/65R14 auf 5½J14 ET36) mit eintragen lassen.
Zu diesem Zweck habe ich bei Renault D eine Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert.

Die gewünschten 155/65/14 werden von Renault aber nur mit einem Bremsscheibendurchmesser von min. 259mm freigegeben. Das sind die Phase III Bremsen und die habe ich nicht, sondern 238er Scheiben.

Wie lief das bei euch? Einzelabnahme? Theater?
Manchmal ist Renault komisch oder?!?!
Ich verstehe auch nicht den Zusammenhang zwischen Felgen und Bremsengröße.
Weil diese Reifengröße wird ja auch Serienmäßig auf dieser Bremsengröße gefahren und den TÜVer wird es freuen,denn die Bremse kann definitiv nicht an den Felgen schleifen.
Also darauf achten das Du zur Karosserie min. 5mm Abstand hast überall und er sollte nicht meckern.
Zumindest werden die sowieso schon schlechten 13" Bremsen gefühlt durch die 14" Felgen noch schlechter.
Aber nur wenn der Abrollumfang sich vergrößert, das hängt dann also noch mit den montierten Reifen zusammen.
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Ein zu großer Abrollumfang vergrößert ja nicht nur die Pedalkraft sondern mindert auch die angezeigte Geschwindigkeit bis ins unzulässige.
Ich hatte das schon vorher nachgerechnet. Die Abweichung liegt bei 1,81%

Basisbereifung 155/70/13
Durchmesser: 54,7 cm
Umfang: 171,9 cm


Wunschbereifung 155/65/14
Durchmesser: 55,7 cm
Umfang: 175,0 cm


Differenz: 1,81 %
Änderung der Bodenfreiheit: +5 mm
Anzeige Tacho vorher: 100 km/h
Anzeige Tacho nachher: 98 km/h

Bei meinem zeigt der Tacho mit den 155/13ern mindestens 6% zuviel an, also ist es meiner Meinung nach völlig egal.