Das Twingoforum...

Normale Version: Böserblick!!
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Hallo Leute,

wollte ma wissen wie und mit was ihr euch den bösen block gemacht habt

ich würd den gerne so machen

http://img358.imageshack.us/img358/6153/...3014mg.jpg

Und muss ich das dan auch eintragen lassen, wird das überhaupt so angenommen weil das ja ziemlich weit in den lichtpegel fählt??

Danke im vorraus
Mfg Marius Wink
nein wird in der regel nicht mehr eingetragen
Ist jetzt die Frage wie das jetzt gemeint ist von "SV Fighter 32".

Bekommt man den so nicht eingetragen oder brauch es nicht mehr eingetragen werden ? Würde mich auch brennend interessieren.
eigetragen werden muss es immer Wink

du musst nurnen verdammt gnädigen prüfer finden der dir den so einträgt Wink
ja mich auch weil das sieht übelst geil aus aber ein kollege von mir meint das es schwierig wird das es so eingetragen zu bekommen, mensch wen die deutschen net so verklemmt wern ;D
ja wie gesagt sehr sehr gnädiger prüfer muss das sein Wink aber du kannst ja mal einfach zu deinem prüfer hinfahren und fragen wie viel du maximal darfst Wink und wenn de mehrere hast in der nächste klapperste die mal ab und gehst dann zu dem der dir am meisten spielraum lässt Very Happy
So kann man das auch machen, wir haben ja unseren ganz persönlichen Prüfer den man sogar Privat erreichen kann wenn mal ein weh wehchen ist XD. Ich denke der wird mir gegenüber gnädig sein Smile
ja einfach mit den leuten abklären die das absegnen Wink weil dann weißte haargenau wie weit du gehen kannst und musst nicht noch ewig lang rumdoktoren bis es dem prüfer passt
wenn ich mich nicht irre darfst dein fernlicht nur zu 1/4 abdecken, und so wie er da ist ist es eigentlich nicht "eintragbar" ..

und wie der befestigt wird.. zum einen gibt es die, die auf den scheinwerfer geklebt werden, kosten glaub ich 15€ oder sowat.. und zum einen gibt es die zum schweißen.. die zum kleben muss man nicht eintragen weil die ne abe dabei haben.. so wars zumindest damals mit meinem Wink
Richtig so seh ich das auch.
naja die standart dinger sind scheise ;D sieht nicht böse aus sondern müde ;D ja mein prüfer is eig en ganz lustiger werd den ma fragen ;D

danke (:
Also leute hab mein tüv prüfer gefragt, und er sagte mir das nur die ori teile mit der abe zulässig sind, und wen gespachtelt wird oder nicht das ori ist dann erlöscht die betriebselraubnis also es ist verboten -.-
Stimmt nicht ganz...
Es gibt Motorhaubenverlängerungen wo ein Material-Gutachten bei ist(zum Anschweissen)
damit muss du zur Tüv abnahme und den BB eintragen lassen.Das Bild was du gepostet hast mit dem großen BB
wird nicht mehr eingetragen und ist nicht zulässig.
Es gibt auch kleinere Bleche die werden auch abgenommen...
so wie die Haube hier----->
[Bild: twingo-28183211-Lex.jpg]
Aber kann man da bei denen zum Anschweißen nicht noch den Winkel verändern?
Bin auch der Meinung, dass müsste man erst mal mit nem TÜV-Prüfer abkaspern.
Aber kann man da bei denen zum Anschweißen nicht noch den Winkel verändern?
Bin auch der Meinung, dass müsste man erst mal mit nem TÜV-Prüfer abkaspern.
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