Das Twingoforum...

Normale Version: Bodenfreiheit bei Tieferlegung
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4
Also die Mindestbodenfreiheit liegt bei 11 cm...
Sogar in Österreich liegt sie derzeit bei 11 cm, aber sie sind am überlegen, dass sie eine Mindestfreiheit von 8 cm einführen. Man kann ja mittlerweile schon Autos vom Werk mit einer geringeren Mindestfreiheit kaufen...
Hier hätte ich einen Bericht, wenn es euch interessiert:
http://www.fsw-tuning.com/news/2013/06/k...sterreich/
Alle reden immer von dem, das und dies usw usw.

Bringen wir es mal auf den Punkt.
Laut Deutsches Gesetz gibt es nur eine mindesbodenfreiheit nicht mehr und nicht weniger.

Der TÜV SÜD sagt 8 cm wobei das ein Witz ist weil der TÜV nichts einträgt was tiefer wie 8 cm ist. Warum ist das ein Witz ????

Laut Gesetz darf die Deutsche Strasse keine hindernisse haben die tiefer oder höher wie 2 cm sind.

Habt ihr noch nicht gesehen warum viele Gemeinden diese Stophügel ( so sag ich mal dazu ), in den 30 Zonen abbauen. Schlaglöcher ( ab 2cm ) oder Fahrbahnen werden mit Schilder gekenzeichnet um aus der Sorgfalsplicht sich zu drücken.

Es gibt aber eine Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen die sogar 4 cm Bodenfreiheit erlauben, ganz Legal von der Zulassung. Aber auch da die Erteilung der Genehmigung liegt dann im Ermessen der Genehmigungsbehörde.



Sowas sagt keiner, warum nicht ????

Drum halte ich diese 8 cm Bodenfreiheit als ein Witz, Bayern z.B. hat da die Grenze 6 cm, nur mal so am Rande gesagt.

Schweden oder Norwegen haben in dieser sache Freiehand und die USA sowieso auch, da gibt es sowas garnicht. Warum auch, nur Geld macherrei.
Wir haben uns an 7cm zu richten das ist keine mindest angabe sonst müsste man mein ja garnicht auf die Straße lassen dürfen....
(01.07.2013, 21:44)Hausen schrieb: [ -> ]Der TÜV SÜD sagt 8 cm wobei das ein Witz ist weil der TÜV nichts einträgt was tiefer wie 8 cm ist. Warum ist das ein Witz ??
Laut Gesetz darf die Deutsche Strasse keine hindernisse haben die tiefer oder höher wie 2 cm sind.

Laut Gesetz kann man einem Stein oder einem Ast oder einem Kadaver schwerlich verbieten, auf der Straße zu liegen.


(01.07.2013, 21:44)Hausen schrieb: [ -> ]Es gibt aber eine Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen die sogar 4 cm Bodenfreiheit erlauben, ganz Legal von der Zulassung. Aber auch da die Erteilung der Genehmigung liegt dann im Ermessen der Genehmigungsbehörde.

Ausnahmegenehmigungen werden nicht willkürlich erteilt, dafür braucht es technische Notwendigkeiten und die Befürwortung eines TÜV-Ingenieurs. Keinesfalls bekommst du so etwas, weil du deine Karre mit 4cm cooler findest. Außerdem muss eine Ausnahmegenehmigung nach EU-Recht zulässig sein und das sind nicht alle.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit
Ich hab ohne Murren 195 45 R15 (dadurch 2cm tiefer) und ein KW Gewinde (dadurch ca 6cm tiefer) eingetragen bekommen und son 11cm Hubbel oder auch nur 8cm....da komm ich damit NIEMALS drüber....steht aber alles so im Gutachten und den Tüv Papieren *grübel*
9eor9,
was ist das wieder für ein vergleich, stein, Wild usw. Hatte ich in meine über 20 Jahre nicht einmal.
Der Link kannst du der Katz vorzeigen, der Richter hat das letze Wort mein Freund.


Die Ausnahmegenehmigungen erteilt nicht der TÜV zu 100% kann ich dir das sagen weil ich das schon zweimal beantragt habe und mit erfolg bekommen hab. Der TÜV macht nur die abname in sachen eintragung und TÜV/AU. Die erteilung gibt die Zulassung raus mit dem eintrag in den Schein. Hinzu kommt ein Schreiben mit dem § 70 und noch andere die diese Zulassung erlauben.


Ende und Aus, mehr werde ich nicht darauf eingehen.
Nur soviel, es gibt die Möglichkeit und ja nicht jeder bekommt die.
(02.07.2013, 08:36)Hausen schrieb: [ -> ]Die Ausnahmegenehmigungen erteilt nicht der TÜV

Das habe ich nicht geschrieben,
sondern ich habe geschrieben, dass es der Befürwortung eines TÜV-Ingenieurs und technischer Notwendigkeit bedarf. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Außerdem hängt die Zuständigkeit von der Art der Ausnahme ab. Oft ist es so, dass die Zulassungsstelle die Ausnahme erteilt. Sind aber andere technisch anspruchsvollere Ausnahmen nötig (zB. Abgas, Geräusch usw.), dann erteilen die obersten Landesbehörden oder die Regierungspräsidien diese Ausnahmegenehmigungen - oder eben nicht.

Wenn du hier schreibst, dass "man" 4cm Bodenfreiheit mit Ausnahmegenehmigung fahren dürfte, wäre die Beschreibung des konkreten Beispieles sehr nützlich. Generell gilt das nämlich keinesfalls.
(01.07.2013, 21:44)Hausen schrieb: [ -> ]Laut Gesetz darf die Deutsche Strasse keine hindernisse haben die tiefer oder höher wie 2 cm sind.

und warum gibt es viele temposchwellen die höher sind?
was ist mit bordsteinen?
wie sieht es bei schotterstraßen aus?
Wenn ich in einen Feldweg abbiege, brauche ich wohl keine Sorge zu haben, dass mir einer von euch folgt Laughing
Über solche Diskussionen kann ich nur den Kopf schütteln, aber den Paragraphen, der mir maximale 2cm Unebenheit auf unseren Straßen zusichert würd ich doch gern mal lesenExclamation

@Hausen: Wo steht das bitte?
(02.07.2013, 08:20)9eor9 schrieb: [ -> ][quote='Hausen' pid='8657952' dateline='1372711495']
Der TÜV SÜD sagt 8 cm wobei das ein Witz ist weil der TÜV nichts einträgt was tiefer wie 8 cm ist. Warum ist das ein Witz ?
Laut Gesetz darf die Deutsche Strasse keine hindernisse haben die tiefer oder höher wie 2 cm sind.

die meisten reifen sind aber dicker als 2cm d.h. wenn dir nen schluppen platz rutscht du auf dem unterboden über die strasse....

ich mein min 11cm wären vorgeschrieben genau weiß ich es aber nicht
Ich kenne es noch so bewegliche Teile (Spoilerlippe) 8cm bis Boden und alles andere 11cm.
Aber wenn ich dad hier so lese ist das,noch ein Paragrahp der weit gedent werden kann.
(02.07.2013, 21:10)mkay1985 schrieb: [ -> ]und warum gibt es viele temposchwellen die höher sind?
was ist mit bordsteinen?
wie sieht es bei schotterstraßen aus?




Dazu kann ich dir nur sagen, geht nochmal in die Fahrschule da wird das erklärt.
Schotterstraßen müssen gekenzeichnet sein und die habe ich seit über 20 Jahren nicht einmal wo auf meiner fahrt gesehen, Str.-split ja aber auch da mit Kennzeichnung das war es aber auch schon. Diese temposchwllen sind genau das was ich meine unzulässig, da höher wie 2 cm ( die Straßenbaurichtlinien in Deutschland regelt sowas ).


Bevor noch weitere so komische fragen kommen wie Reifenplatzer, überladung und was noch so alles gibt im Kopf der Leute, einfach selber schlau machen bei der Örtliche Stelle.

Ende und Aus.
Zum Thema Temposchwellen.
Zeigt mir einen Paragrafen zu dem es nicht mindestens eine Ausnahmegenehmigung gibt.
(03.07.2013, 06:06)Hausen schrieb: [ -> ]Bevor noch weitere so komische fragen kommen wie Reifenplatzer, überladung und was noch so alles gibt im Kopf der Leute, einfach selber schlau machen bei der Örtliche Stelle.
Ende und Aus.

Du hast mit deinen unbegründeten Aussagen die Diskussion angestoßen und jetzt ziehst du dich aus der Verantwortung.......

Autos haben bekanntlich auch einen Federweg, den musst du noch von der Bodenfreiheit abziehen.
Das macht er doch meistens so, erst mit Sätzen kommen von denen noch niemand gehört hat & dann duck und weg...

Aber Hausen mich würde es auch interessieren, wenn du es ja weißt, kopiere den entsprechenden Paragraphen und poste ihn hier.
Dann herscht vllt wieder ein wenig klarheit
Seiten: 1 2 3 4