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Frage zum Service bzw. Wartung - Druckversion

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Frage zum Service bzw. Wartung - Twingele - 07.07.2017

Hallo liebe Forums Mitglieder...

Heute auf Arbeit ist das Thema Service aufgekommen....und zwar hat ein Kollege ein Auto das Baujahr 2015 ist und aber die Erstzulassung Mitte 2016... was wird jetzt beim Service Herangezogen bzw wie Rechnet die Werkstatt wann was fällg ist.?Kann hier einer Licht ins Dunkle Bringen?


RE: Frage zum Service bzw. Wartung - 9eor9 - 07.07.2017

Normalerweise wird immer ab EZ gerechnet.


RE: Frage zum Service bzw. Wartung - Twingele - 08.07.2017

Das heißt praktisch wenn nach EZ gerechnet wird und mein Zahnriehmen nach 5 Jahren Raus muss nach Wartungsplan wäre er aber schon 6 Jahre alt und somit schon lang überfällig wenn nach Baujahr gegangen würde...hmmmm


RE: Frage zum Service bzw. Wartung - 9eor9 - 08.07.2017

Die Garantie beginnt mit dem Verkauf bzw der EZ. Somit ist der Schaden gedeckt, wenn das Auto regelmäßig beim Service war. Unnötig überziehen würde ich nicht, aber es betrifft wohl ausschließlich den Zahnriemen. Bei anderen Sachen sind ein paar Monate völlig egal.