17.08.2020, 15:28
Seitenblinker ist m.W. eine Grauzone. Prinzipiell müssen sie vorhanden sein, wenn sie zum Zeitpunkt der Erteilung der Betriebserlaubnis des Fzg. vorhanden waren. Ich kenne trotzdem den ein oder anderen, der es geschafft hat, sie austragen zu lassen.
Möglich wäre auch, Aussenspiegel mit integr. Blinkern zu montieren.
Was die Seitenschweller betrifft - da würde ich einfach mal unverbindlich beim TüV (evtl. 2-3 Stellen abklappern) nachfragen.
Möglich wäre auch, Aussenspiegel mit integr. Blinkern zu montieren.
Was die Seitenschweller betrifft - da würde ich einfach mal unverbindlich beim TüV (evtl. 2-3 Stellen abklappern) nachfragen.