23.01.2019, 22:02
Die Doppelzulassung betrifft den Verkäufer.
Der hat meinetwegen nur Fahrzeug und das hat einen Schadenfreiheits-Rabatt von 50%.
Das Auto (Twingo) wird verkauft und er lässt ein neues Auto auf sich zu, z.B. einen Porsche.
Jetzt meldet der Käufer das alte Auto nicht ab. Das neue Auto wird dann rückwirkend auf 125% (Zweitwagenregelung) eingestuft und nicht auf 50%.
Das kostet.
Der hat meinetwegen nur Fahrzeug und das hat einen Schadenfreiheits-Rabatt von 50%.
Das Auto (Twingo) wird verkauft und er lässt ein neues Auto auf sich zu, z.B. einen Porsche.
Jetzt meldet der Käufer das alte Auto nicht ab. Das neue Auto wird dann rückwirkend auf 125% (Zweitwagenregelung) eingestuft und nicht auf 50%.
Das kostet.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen