22.08.2019, 13:07
Moin erstmal und vielen Dank für die Hilfe,
ich will nur kurz die Fragen beantworten. Berufung eingelegt haben nur die Angeklagten. Inzwischen ist ein Urteil ergangen, für den Fahrer 4 Jahre Gefängnis, für den Beifahrer eine Geldstrafe. Den genauen Zusammenhang zwischen (angeblichen) Tuningtreffen und Tat kann ich so auch persönlich nicht nachvollziehen. Vermutlich wurde durch die Verteidigung befürchtet dass die Strafe gravierender ausfällt wenn beide Teil der Tuningszene sind. Daher wurde vorgetragen, dass ein direkter Kontakt zur Tuningszene nicht bestand und dieses Tuningtreffen eben das erste Treffen sein sollte. Ob dahinter der fehlerhafte Rückschluss steht "Tuningszene=eh alles Raser=besonders hohe Strafe" ist zumindest fraglich. Fakt ist allerdings dass genau diese Erwägungen im Prozess eine Rolle spielten.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft sind jetzt in Revision gegangen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
Es gilt abzuwarten.
ich will nur kurz die Fragen beantworten. Berufung eingelegt haben nur die Angeklagten. Inzwischen ist ein Urteil ergangen, für den Fahrer 4 Jahre Gefängnis, für den Beifahrer eine Geldstrafe. Den genauen Zusammenhang zwischen (angeblichen) Tuningtreffen und Tat kann ich so auch persönlich nicht nachvollziehen. Vermutlich wurde durch die Verteidigung befürchtet dass die Strafe gravierender ausfällt wenn beide Teil der Tuningszene sind. Daher wurde vorgetragen, dass ein direkter Kontakt zur Tuningszene nicht bestand und dieses Tuningtreffen eben das erste Treffen sein sollte. Ob dahinter der fehlerhafte Rückschluss steht "Tuningszene=eh alles Raser=besonders hohe Strafe" ist zumindest fraglich. Fakt ist allerdings dass genau diese Erwägungen im Prozess eine Rolle spielten.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft sind jetzt in Revision gegangen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
Es gilt abzuwarten.