18.10.2015, 10:25
Das hat nix mit EU oder STVZO zu tun sondern sondern mit Reimporten. Was in Deutschland umgesetzt wurde und was im Ausland umgesetzt wurde war nicht immer das gleiche. Somit gibt es "Übergangsfristen". Der Klassiker: Leuchtweitenregulierung. Diese war in D Pflicht ab BJ XY im Ausland aber erst am YZ. Somit KANN bei einem Reimport (und auch NUR da) in der Tat eine Funktion die in Deutschland Pflicht ist "ausgetragen" werden. Aber auch nur innerhalb eines gewissen Zeitraums. Das ganze steht und fällt natürlich mit dem Fahrzeug. Den diese "Toleranz" gilt NUR bei Reimporten. Das es sich um einen Reimport handelt muss nachgewiesen werden. In der Regel sind die Schlüsselnummern bei Reimporten genullt. Fehlt der Nachweis das es sich um einen Reimport handelt is eh Essig.