08.05.2014, 06:08
Mit Frontscheibenaufkleber würde ich vorsichtig sein:
Ins Sichtfeld darf ein solcher Aufkleber überhaupt nicht ragen, aber du meinst wahrscheinlich einen sogenannten "Blendkeil/Grünkeil", der an der Oberkante derWindschutzscheibe anschließt und willst nun wissen, wie hoch er sein darf.
Das Gesetz sagt, dass er 0,1 qm betragen darf. Es kommt also darauf an, wie breit deine Windschutzscheibe ist.
Hier die Berechnungsformel:
0,1 qm geteilt durch Scheibenbreite in Meter (an Oberkante messen) = erlaubte Höhe des Blendkeils in Meter.
Beispiel: Deine Scheibe ist 1,30 m breit:
0,1 qm / 1,30 m = 0,0769 m , also gerundet 7,7 cm, da an der Oberkante gemessen wurde (schmalste Stelle), bist du gesetzlich auf der sicheren Seite.
Ins Sichtfeld darf ein solcher Aufkleber überhaupt nicht ragen, aber du meinst wahrscheinlich einen sogenannten "Blendkeil/Grünkeil", der an der Oberkante derWindschutzscheibe anschließt und willst nun wissen, wie hoch er sein darf.
Das Gesetz sagt, dass er 0,1 qm betragen darf. Es kommt also darauf an, wie breit deine Windschutzscheibe ist.
Hier die Berechnungsformel:
0,1 qm geteilt durch Scheibenbreite in Meter (an Oberkante messen) = erlaubte Höhe des Blendkeils in Meter.
Beispiel: Deine Scheibe ist 1,30 m breit:
0,1 qm / 1,30 m = 0,0769 m , also gerundet 7,7 cm, da an der Oberkante gemessen wurde (schmalste Stelle), bist du gesetzlich auf der sicheren Seite.