06.04.2015, 14:50
Lustig zu lesen, dass ihr euch über legal und illegal Gedanken macht.
Warum soll es Illegal sein? Weil nur weiß nach vorne leuchten darf? BMW 5er Reihe mit den gelben Positionslichtern ist dann auch illegal?
Blinkerregelung laut StVZO
Über die Sichtbarkeit hat sich bereits einer Gedanken gemacht und die Blink und Leuchtleistung 3x so stark gemacht, wie die Standlichtleistung.
7W = Stanklicht
21W= Blinker
Nehmt eine 2-Faden Lampe und ihr habt in einem Leuchtkörper beide Funktionen, die Verdrahtung solltet ihr unsichtbar im Scheinwerfer realisieren, so dass es original aussieht.
Dann wird auch kein TÜV meckern!
Wenn doch, dann merket, es muss zwischen hell und dunkel blinken. Hell und dunkel ist in der StVZO nicht näher definiert!
Warum soll es Illegal sein? Weil nur weiß nach vorne leuchten darf? BMW 5er Reihe mit den gelben Positionslichtern ist dann auch illegal?
Blinkerregelung laut StVZO
Über die Sichtbarkeit hat sich bereits einer Gedanken gemacht und die Blink und Leuchtleistung 3x so stark gemacht, wie die Standlichtleistung.
7W = Stanklicht
21W= Blinker
Nehmt eine 2-Faden Lampe und ihr habt in einem Leuchtkörper beide Funktionen, die Verdrahtung solltet ihr unsichtbar im Scheinwerfer realisieren, so dass es original aussieht.
Dann wird auch kein TÜV meckern!
Wenn doch, dann merket, es muss zwischen hell und dunkel blinken. Hell und dunkel ist in der StVZO nicht näher definiert!