(27.07.2013, 21:22)dragomir schrieb: Warum muss man sich überhaupt wegen sowas streiten? Lasierte RL sind laut StvZo nicht erlaubt, zulässige Alternativen sind erhältlich, also gibt's keinen Diskussionsgrund!
Es ging ja wesentlich nicht um die veränderten Leuchten, sondern um den Verlust des Vesicherungsschutzes. Dem Argument, man verliere bei der kleinsten Bauartveränderung die nicht eingetragen ist sozusagen automatisch vollständig den Versicherungsschutz, muss man entschieden widersprechen, weil es so nicht stimmt.
Diese Argumentationslinie wird regelmäßig von ahnungslosen Besserwissern zur Einschüchterung missbraucht.
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