27.07.2013, 16:00
(26.07.2013, 19:52)dragomir schrieb: Da mit solchen Rückleuchten die Betrieberlaubnis deines Wagens erlischt, fährst du dann gleichzeitig ohne Versicherungsschutz - im Falle eines Unfalls kann es dich dann richtig teuer zu stehen kommen!
Totaler Blödsinn , der Versicherungsschutz erlischt mit Sicherheit nicht wegen lasieret Rückleuchten, aber denoch ist es nicht legal und vor allem die Polizei achtet auf sowas. Unsere Prüfer ignorieren das teilweise einfach bei der HU , aber das hilft dir bei einer Kontrolle auch nicht weiter .
Gruß
Patrick
Patrick