Das steht in der ABE. Üblicherweise müssen solche Spoiler nicht eingetragen werden.
Einfach irgendeinen Zettel draufkleben mit Nummern etc ist zwar möglich, erfüllt aber den Straftatbestand der Urkundenfälschung.
Würde ich wegen so einer Lappalie nicht riskieren.
EU-Recht ja, aber es gilt auch die StVZO und nach der kann sie ausgetragen werden.
Einfach irgendeinen Zettel draufkleben mit Nummern etc ist zwar möglich, erfüllt aber den Straftatbestand der Urkundenfälschung.
Würde ich wegen so einer Lappalie nicht riskieren.
(01.07.2013, 10:58)Rowdy schrieb: Ich gehe mal gutgläubig davon aus das es bindent ist was in einer ABE steht
zitöt
In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48...) über eine "dritte" Bremsleuchte verfügen."
wird diese durch einen ( durch Bauartgenehmigten bzw mit ABE versehnenden) Heckspoiler Verdeckt "MUSS" dieser eine zugelassene Bremsleuchte Verfügen,dabei ist die Vorhandene zu Deaktivieren.
EU-Recht ja, aber es gilt auch die StVZO und nach der kann sie ausgetragen werden.