22.04.2013, 09:05
Das ist denen egal. Nebelscheinwerfer sind keine gesetzlich vorgeschrieben Bauteile. Sie sind ja Zubehör quasi.
Wenn sie allerdings verbaut sind, müssen sie ordnungsgemäß funktionieren. Es reicht also nicht, die Leuchtmittel zu entnehmen.
Ich habe sie für die letzte TÜV Prüfung komplett ausgebaut, da ich die richtige Schaltung (erst in Verb. Mit Standlicht) noch nicht erledigt hatte.
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Wenn sie allerdings verbaut sind, müssen sie ordnungsgemäß funktionieren. Es reicht also nicht, die Leuchtmittel zu entnehmen.
Ich habe sie für die letzte TÜV Prüfung komplett ausgebaut, da ich die richtige Schaltung (erst in Verb. Mit Standlicht) noch nicht erledigt hatte.
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