01.02.2013, 13:50
Lass die Warnleuchten wie sie sind. Die meisten davon (Fernlicht, Nebelschlussleuchte, Blinker etc.) sind gesetzlich in ihrer Farbe vorgeschrieben. Eine Änderung daran könnte bei einber Hauptuntersuchung beanstandet werden.
Streng genommen darfst du nichteinmal die Tachobeleuchtung ändern, weil die Ablesbarkeit in Verbindung mit den serienmäßigen Leuchtmitteln zur Typenzulassung des Fahrzeugs geprüft wurden. Mit anderer Tachobeleuchtung kann beanstandet werden, dass dafür die Ablesbarkeit nicht bestätigt wurde. Tatsächlich macht aber beim Tacho kaum jemand blöd rum.
Gruß Martin
Streng genommen darfst du nichteinmal die Tachobeleuchtung ändern, weil die Ablesbarkeit in Verbindung mit den serienmäßigen Leuchtmitteln zur Typenzulassung des Fahrzeugs geprüft wurden. Mit anderer Tachobeleuchtung kann beanstandet werden, dass dafür die Ablesbarkeit nicht bestätigt wurde. Tatsächlich macht aber beim Tacho kaum jemand blöd rum.
Gruß Martin
Sie wussten nicht, dass es unmöglich war, also taten sie es.
(Marc Twain)
(Marc Twain)