20.11.2011, 00:23
(19.11.2011, 17:22)hudemcv schrieb: Ne E-Nummer sagt aber noch nichts darüber aus, ob das Teil letztlich auch als TFL zulässig ist.
Was damit genehmigt wird kann
man daraus nicht ablesen, dafür sind die Zahlenkombinationen vor oder
hinter dem "E" zuständig. Hier mal ne Liste welche Zahl zu welchem
Land gehört:
Zitat:E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
Ich hatte lediglicht das Problem das ich meine mit dem Abblendlicht immer gedimmt laufen hatte, was leider illigal ist.
Da wenn es nur TFL sind müssen sie stillgelegt werden sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird.
Es kommt aber darauf an was vor oder hiter dem "E" kennzeichen steht.
Hier mal ein Bsp.
Wenn die Verbauten Leuchten als TFl & als Positionslicht zugelassen ist muss es so z.b aussehen :
Zitat:A RL (E x) xxxxx
Wenn die Verbauten Leuchten jedoch nur als TFL benutzt werden dürfen sieht es so aus :
Zitat:RL (E x) xxxxx
Und damit wären sie dann leider nicht als Positionslicht zugelassen, auch wenn du ein Relais zum runterdimmen einbaust.