21.01.2011, 11:39
(20.01.2011, 20:39)Elepos schrieb: Gekauft hab ich ihn bei nem Händler, welcher den Wagen aber in einem Kundenauftrag verkauft hat. Somit zählt es als Privatkauf -> keine Garantie
Der Wagen wurde beim TÜV ja nochmal gleich mit durchgecheckt. Dabei wurde dann der Frontschaden vorne rechts festgestellt.
Scheinbar ist der Vorbesitzer damit irgendwo drübergerammelt und hat sich dabei gleich die Beifahrerseite mit kaputt gemacht und auch die Felgen
hallo,
vielleicht nochmal zu ner "freien" anderen ws oder so fahren, und prüfen lassen.
Ob der im kundenauftrag verkauft wurde oder nicht, kann dir egal sein - wenn im kaufvertrag der Händler als Vertragspartner drinsteht hat ER dafür zu haften!
Alles andere musss der händler mit dem vorbesitzer machen - das kann und darf nicht dein bier sein.
Schade, das so undschöne dinge herauskommen.
Mir gefällt der gt in schwarz richtig gut.
- SQ - only Dreams r nice`r