27.02.2012, 06:12
Ihr redet ja so als würde jedes TFL extrem blenden und anderen autofahrern erheblich beeinflussen.
Mal ganz ehrlich, ich hab mich selber ausgiebig erkundigt darüber und selbst wenn sagt der einen unfall mit mir hatte das er geblendet wurde, muss er das erstmal nachweisen.
Und zweitens kkann man das nicht einfach so sagen.
Wenn der jenige dir z.b die Vorfahrt nimmt und dann sagt das er geblendet wurde, boxt den klein einziger anwalt da raus und legt den fall so das der geschädigte schuld hat.
Das fängt alles bei raubkopieen an (die selbst im Polizeipresidium gezogen werden) und hört bei dem Autos auf.
Es kommt immer auf die Situsation drauf an.
Meine TFL sind z.b eingetragen da sie das E prüfkennzeichen besitzten sowie ein Steuermodul eingebaut wurde.
Eingetragen wurde es jedoch nur in der akte, weil für den kleinen scheiß drucken die nicht gleich ein erweiterten fahrzeugschein aus.
Mal ganz ehrlich, ich hab mich selber ausgiebig erkundigt darüber und selbst wenn sagt der einen unfall mit mir hatte das er geblendet wurde, muss er das erstmal nachweisen.
Und zweitens kkann man das nicht einfach so sagen.
Wenn der jenige dir z.b die Vorfahrt nimmt und dann sagt das er geblendet wurde, boxt den klein einziger anwalt da raus und legt den fall so das der geschädigte schuld hat.
Das fängt alles bei raubkopieen an (die selbst im Polizeipresidium gezogen werden) und hört bei dem Autos auf.
Es kommt immer auf die Situsation drauf an.
Meine TFL sind z.b eingetragen da sie das E prüfkennzeichen besitzten sowie ein Steuermodul eingebaut wurde.
Eingetragen wurde es jedoch nur in der akte, weil für den kleinen scheiß drucken die nicht gleich ein erweiterten fahrzeugschein aus.