15.11.2019, 08:25
(15.11.2019, 01:22)Fatum schrieb: ....
Leergewicht unter G im KFZ-Schein habe ich 905 KG. Ändert das die Rechnung?
Also ich bin ja davon ausgegangen dass Du die genauen Radlasten hast, weil die hast ja weiter oben geschrieben "
(13.11.2019, 23:37)Fatum schrieb: Warum 2/3? Reicht da nicht die Radlastverteilung?...
An der eigentlichen Rechnung ändert das wenig. Prozentual bleiben die Unterschiede gleich. Ja man könnte jetzt auf 905kg umrechnen, dann landest Du bei 2959N für die Kraft auf die Feder. Rechenweg: Leergewicht * (2/3) = VA-Gewicht das durch zwei macht das Radgewicht und das mal Erdbeschleunigung g (9,81m/s²) die Kraft in N.
Multiplizierst Du die Radkraft mit der Federrate bekommst Du den Einfederweg. Den von der Gesamtlänge der Feder abgezogen ergibt die Restlänge.
ABER:
- Die Gewichtsverteilung ist von mir auch nur angenommen, die Angabe des Leergewichts im Fzg. Schein weicht in der Regel auch immer ab. Vielleicht findest Du im Netz reale Werte, oder kannst es messen
- Die Federn sind in der Realität nicht wirklich linear. Die Anzahl der wirksamen Windungen nimmt in der Regel mit steigendem Einfederweg ab, da sich Windungen an den Teller anlegen, was die Federrate dann erhöht.
Du kannst rumrechnen bis Du schwarz wirst, die reale Höhe wirst Du so nie wirklich bekommen. Die Tabelle dient eigentlich nur dazu, um die Federn untereinander vergleichen zu können. Was man z.B. sagen kann, mit der 85388 wird er unter den angenommen Randbedingungen 20mm höher stehen, als mit der 56159.
Ganz interessant, Eibach arbeitet bei den 30er Federn auch nur mit einem 11,5er Draht...
http://87.230.59.56/xt/gutachten/eibach/E7518-140.PDF
Gruß
Oliver
>> ClioA Ph.3 1,6 16V Gordini - 1. Hand, EZ 10/96 - K4M powered 143PS/183Nm, 2015er Seat Alhambra II, 2.0TDI 177PS EA189 Handschalter<<
Oliver
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