11.04.2019, 20:31
(11.04.2019, 18:05)rohoel schrieb: du willst eine verbindliche rechtsberatung, eher gibst du eh nicht auf. warum gehst du dann nicht ein ein anwalts-verkehrsrechtsforum?
Nein, dürfte mir hier sowieso keiner geben, das ist im RDG geregelt.
Eigentlich wollte ich hier eine Frage zum Scheibenwischer stellen. Dann sah ich jedoch die Forumsrubrik TÜVteln und dachte mir, klingt vielversprechend,
Zitat:Egal ob Fragen zu Gutachten, zu Gebühren oder zur Machbarkeit: hier gehört es rein!
einen Versuch ist es ja wert.
In einem Forum für Rechtsfragen habe ich meine Fragen plaziert.
Ich habe auch die Technik beim ADAC befragt, Antwort TÜV fragen.
Dann die Rechtsabteilung beim ADAC, die verwiesen auf ihre Technik.
Ich habe die Polizei gefragt und die Zulassungstelle. Beide meinten ich solle doch mit dem TÜV sprechen.
Dann habe ich noch das zuständige Ministerum gefragt, Antwort ist sicher vorhersehbar, >>> frag den TÜV. Na ja, immerhin weiß ich seit dem wie dem TÜV auf dem Rechtsweg ggf. beizukommen wäre.
Dann habe ich beim TÜV nachgefragt, nix.
Dann habe ich dem TÜV gedroht, nix.
Dann habe ich Widerspruch gegen den TÜV "Bescheid" eingelegt, nix.
Der TÜV geht einfach auf Tauchsation.
Die spekulieren darauf, dass wegen solch einer Sache niemand vor das Verwaltungsgericht zieht.
Beim Verwaltungsgericht trifft man dann ggf. auf einen veganen, radfahrenden Richter, der seinerseits auf einen Sachverständigen angewiesen ist. Wo findet er den, in der Regel beim TÜV
MfG
uwe