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Fußgängerschutz + TÜV
#1
Hallo Forum.
In erster Linie wende ich mich mal an die Spezis, die in Werkstätten arbeiten und daher etwas mehr Ahnung haben dürften. Es geht um den Fußgängerschutz, der in neuen PKW verbaut ist. Dieser besteht im wesentlichen aus 2 Gasdruck Dämpfern, der die Haube beim Frontal Aufprall etwas anhebt und den auf die Haube aufschlagenden Körper so etwas "Puffer" verschafft.
Bei unserem BMW zb ist auf diesen Dämpfern ein "Verfallsdatum" aufgedruckt. Ich habe nun schon mehreren gehört, das es bei der HU ANGEBLICH zu Problemen kommen könne, wenn dieses Datum nicht mehr ausreicht um eine komplette HU von 24 Monaten abzudecken.
Auf deutsch: Muss ich zb in 10/2018 zum TÜV und auf diesen Dämpfern steht zb "mhd 10/2019" kann der Prüfer angeblich die Plakette verweigern. Stünde dort "mhd 10/2020" würde die Plakette erteilt.
Es hat sich herausgestellt, das diese Dämpfer meist 2-5 Monate vor dem dritten HU Termin ablaufen, was also etwa 5 Jahre seit der Produktion entspricht, aber eben nicht ganz mit der EZ des Fahrzeuges übereinstimmt.
Deswegen haben manche schon den zweiten HU Termin vorgezogen, um den dritten passend zu den Dämpfern zu haben, oder eben die Dämpfer selbst schon weit vor dem eigentlichen Ablaufdatum wechseln lassen.

Das kann ich aus folgenden Gründen und mit meinem gesundem Menschenverstand einfach nicht glauben.

1: Wenn zum Zeitpunkt der HU das angegebene Datum nicht überschritten ist, darf er TÜV die Plakette garnicht verweigern. Die Dämpfer sind ja in Ordnung und entsprechen somit der STVO.
Wenn überhaupt, dann würde ich einen Hinweis auf dem HU Bericht erwarten. zb: "Dämpfer Fußgängerschutz noch bis 10/2019 gültig" Genau wie zb: "Bremsklötze- (oder) Reifen Profiltiefe- Verschleißgrenze erreicht", wenn die Plakette trotzdem erteilt wurde.

2: Wäre es in meinen Augen Verschwendung noch "gute" Dämpfer vor dem erreichen des Datums entsorgen, nur weil sie keine weiteren 24 Monate Gültigkeit hätten.

3: Liegt es immer noch in meiner Verantwortung, mein Fahrzeug auch vor und nach der HU in STVO konformen Zustand zu halten.

4: Unser BMW ist EZ 04/2015 und die Dämpfer haben ein mhd bis 02/2020. Die neue Plakette wurde in 05/2018 erteilt und hätte demnach also gar nicht erteilt werden dürfen, da die Dämpfer schon 3 Monate vorher "ablaufen" würden.

Hat dazu jemand genauere und belastbare Infos?
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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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Fußgängerschutz + TÜV - von ogniwT - 19.10.2018, 23:02
RE: Fußgängerschutz + TÜV - von cooldriver - 22.10.2018, 08:58
RE: Fußgängerschutz + TÜV - von SpidstaX - 22.10.2018, 09:07
RE: Fußgängerschutz + TÜV - von ogniwT - 22.10.2018, 17:17
RE: Fußgängerschutz + TÜV - von rohoel - 22.10.2018, 19:03
RE: Fußgängerschutz + TÜV - von SpidstaX - 23.10.2018, 06:32
RE: Fußgängerschutz + TÜV - von xsivelife - 23.10.2018, 08:30
RE: Fußgängerschutz + TÜV - von xsivelife - 25.10.2018, 12:07
RE: Fußgängerschutz + TÜV - von ogniwT - 25.10.2018, 16:35

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