24.09.2016, 14:37
Rückfahrscheinwerfer sind an PKW seit 1.1.91 vorgeschrieben.
Ebenso ist an Ladungsträgern (zB Fahrrradanhänger) die Wiedergabe aller Beleuchtungseinrichtungen vorgeschrieben.
Wenn es also die Art des ANHÄNGERS / Ladungsträgers erfordert, ist die 13-polige Dose ein Muss.
Am Zugfahrzeug dagegen reicht auch die 7-polige noch immer aus.
Ebenso ist an Ladungsträgern (zB Fahrrradanhänger) die Wiedergabe aller Beleuchtungseinrichtungen vorgeschrieben.
Wenn es also die Art des ANHÄNGERS / Ladungsträgers erfordert, ist die 13-polige Dose ein Muss.
Am Zugfahrzeug dagegen reicht auch die 7-polige noch immer aus.