22.08.2019, 14:16
Naja, Berufung und Revision sind zwei verschiedene Rechtsmittel.
Der Ausgang ist die unterste Instanz, das Amtsgericht. Das hat den Fahrer zu 4 Jahren verurteilt und eine Führerscheinsperre erteilt.
Die Verteidigung ist damit nicht zufrieden und legt Berufung ein. Berufungsinstanz ist das Landgericht. Hier wird der ganze Prozess neu aufgerollt (sogenannte zweite Tatsacheninstanz). Am Ende kommt das Landgericht zum Ergebnis 4 Jahre aber KEINE Führerscheinsperre.
Gegen das Urteil des Landgerichts ist nun die Verteidigung (die natürlich noch immer nicht zufrieden ist) und die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. In der Revision wird (kurz gesagt) nur noch überprüft ob das Urteil formell richtig zustande gekommen ist und den vorgeworfenen Tatbestand ausfüllt. Die festgestellten Tatsachen (Überholvorgang/Geschwindigkeit/Blaulicht usw). werden nur in Grenzen überprüft.
Vereinfacht ausgedrückt, wenn du vor dem Amtsgericht anfängst hast du zwei mündliche Instanzen (Amtsgericht/bei Berufung Landgericht) und eine schriftliche (Revision.)
Klingt jetzt sicher komplizierter als es ist.
Grüße
Der Ausgang ist die unterste Instanz, das Amtsgericht. Das hat den Fahrer zu 4 Jahren verurteilt und eine Führerscheinsperre erteilt.
Die Verteidigung ist damit nicht zufrieden und legt Berufung ein. Berufungsinstanz ist das Landgericht. Hier wird der ganze Prozess neu aufgerollt (sogenannte zweite Tatsacheninstanz). Am Ende kommt das Landgericht zum Ergebnis 4 Jahre aber KEINE Führerscheinsperre.
Gegen das Urteil des Landgerichts ist nun die Verteidigung (die natürlich noch immer nicht zufrieden ist) und die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. In der Revision wird (kurz gesagt) nur noch überprüft ob das Urteil formell richtig zustande gekommen ist und den vorgeworfenen Tatbestand ausfüllt. Die festgestellten Tatsachen (Überholvorgang/Geschwindigkeit/Blaulicht usw). werden nur in Grenzen überprüft.
Vereinfacht ausgedrückt, wenn du vor dem Amtsgericht anfängst hast du zwei mündliche Instanzen (Amtsgericht/bei Berufung Landgericht) und eine schriftliche (Revision.)
Klingt jetzt sicher komplizierter als es ist.
Grüße