18.10.2015, 20:30
Die StVZO unterwirft sich EU- Recht in vielen Bestimmungen, aber keineswegs generell. Besonders bei Änderungen ist das nationale Recht interessant. Der Serienzustand wird oft fälschlicherweise als Maßstab herangezogen, er begründet aber keinen Ausrüstungszwang, sondern die Zulassungsvorschrift begründet einen solchen. Fakt ist, dass auch heute in D noch keine 3. Bremsleuchte vorgeschrieben ist.